Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Motion «Interessensgebiete für Windenergieanlagen im Richtplan festlegen» (KR-Nr. 104/2022)

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Motion «Interessensgebiete für Windenergieanlagen im Richtplan festlegen» (KR-Nr. 104/2022)

 

Zusammen mit den Fraktionen der Klimaallianz (SP, GLP, EVP, AL) beauftragen die GRÜNEN den Zürcher Regierungsrat bevorzugte Gebiete für Windenergieanlagen im Richtplan, sogenannte Interessensgebiete, festzulegen. Damit soll zum einen die Planungssicherheit für Windanlagen verbessert, zum anderen die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden.

 

Windenergie spielt eine bedeutende Rolle bei der Wende hin zu einer CO2-freien und erneuerbaren Energieproduktion. Gerade in den Wintermonaten, in denen weniger Solarstrom erzeugt werden kann, gibt es in der Schweiz ein beträchtliches Windpotential: Zwei Drittel der Jahresproduktion von Windenergieanlagen fallen ins Winterhalbjahr. Windenergie ist daher eine optimale Ergänzung zu Photovoltaik und Wasserkraft. Sie trägt dazu bei, Lücken in der Stromproduktion zu schliessen und die Abhängigkeit vom Ausland zu reduzieren.
 

Windpotential im Kanton Zürich vorhanden

Doch das Windpotenzial wird in der Schweiz und im Kanton Zürich noch viel zu wenig genutzt. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die sehr langen und ungewissen Planungen für Windanlagen die Energieproduzenten von Investitionen in die inländische Windenergie abschrecken. Dabei können Windkraftanlagen auch im Kanton Zürich wirtschaftlich betrieben werden, wie die Windpotentialstudie von 2014 aufzeigt. Theoretisch ist im Kanton Zürich ein Windenergiepotential von 450 bis 1’750 GWh vorhanden. Damit könnten bis zu 20% des Zürcher Energiebedarfs gedeckt werden.

Weniger Steine im Weg und mehr Vogelschutz

Mit den Einträgen im kantonalen Richtplan soll der heute ausgesprochen steinige Weg für Investoren bei der Planung und Projektierung von Windstromanlagen deutlich erleichtert werden. Zugleich ist gerade der Richtplan das richtige Instrument, um im Zusammenhang mit der Windenergie auch den Ansprüchen des Landschafts- und Naturschutzes (insbesondere des Vogel- und Fledermausschutzes) gerecht zu werden. Der Regierungsrat ist dabei, potenzielle Windstandorte zu untersuchen. Mit dieser Motion sollen ihm die Rahmenbedingungen dafür in Auftrag gegeben werden: Windenergieanlagen sollen dort gebaut werden, wo ein hohes Windpotential vorhanden ist und zugleich die Naturwerte möglichst wenig beeinträchtigt werden.