GRUNDRECHTE SCHÜTZEN

DIGITALE ZUKUNFT SINNVOLL GESTALTEN

Der Austausch sensibler Daten und Informationen zwischen Kanton, Gemeinden und Einwohner:innen findet vermehrt im digitalen Raum statt.

Darum soll die Wahrung der Grundrechte im digitalen Raum neu zu einer öffentlichen Aufgabe werden:

Der Schutz vor digitaler Überwachung und Diskriminierung ist zentral:

  • Alle Menschen haben ein Recht darauf, nicht permanent durch den Kanton oder andere öffentliche Behörden überwacht, vermessen und analysiert zu werden.
  • Biometrischen Daten dürfen nicht zur automatischen Identifizierung verwendet werden.
  • Entscheide, welche die Grundrechte betreffen können, dürfen nicht durch Algorithmen getroffen werden.
  • Staatliche Leistungen müssen für alle zugänglich sein. Darum sollen sie weiterhin auch auf analogem Weg angeboten werden.
  • Im Gegensatz zur Initiative ist der Gegenvorschlag sinnvoll umsetzbar.

NEIN zur Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität»

JA zum Gegenvorschlag