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Startseite Themen Umwelt Atomstrom und Tiefenlagerung

Atomstrom und Tiefenlagerung

Ziele

Der Ausstieg aus der Atomenergie ist bis 2035 vollzogen und diese ist vollständig durch erneuerbare Energien ersetzt. Für den hochradioaktiven Atommüll wird unter höchsten Ansprüchen an die Sicherheit ein Tiefenlager geplant, bei dem die Rückholbarkeit gewährleistet ist. Die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds sind durch die Betreiber ausreichend zu füllen, so dass für die öffentliche Hand keine finanzielle Belastung entsteht.

Nächste Schritte

  • Als grösster Teilhaber der AXPO verlangt der Kanton Zürich einen verbindlichen Ausstiegsplan für alle Atomkraftwerke bis 2035.
  • Die finanzielle Unterdeckung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds ist rasch zu beheben. Es ist sicherzustellen, dass die Kosten auch tatsächlich über den Atomstrompreis getragen werden und Mehrkosten nicht durch den Staatshaushalt gedeckt werden müssen. 
  • Die Abklärungen der Nagra zum Tiefenlagerstandort werden von unabhängigen Wissenschaftler:innen kritisch begutachtet.
  • Innovation und Einsatz von neuen Speichertechnologien werden gefördert, damit die saisonalen Produktionsschwankungen besser ausgeglichen werden.

Grünes Engagement

Wir haben uns aktiv in diversen Beteiligungsverfahren eingebracht, um die Qualität des Sachplans geologisches Tiefenlager zu erhöhen. Wir fordern vom Kanton eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung der Nagra-Forschung und deren Resultate und eine aktive Begleitung der Bevölkerung.

Grüne Forderungen

  • Der Bau eines Tiefenlagers für hochradioaktive Abfälle darf erst begonnen werden, wenn alle AKW in der Schweiz stillgelegt worden sind.
  • Die Planung des Tiefenlagers muss klare Ausstiegsszenarien, d.h. rote Linien, für einen Abbruch der Übung enthalten.
  • Die Sicherheit von Bevölkerung und Umwelt hat bei der Planung und Realisierung des Tiefenlagers höchste Priorität und wird vom Kanton mit kompetenten
    Fachkräften kritisch begleitet.
  • Sollte dereinst radioaktiver Abfall eingelagert werden, muss er stets überwacht und rückholbar sein, falls Sicherheitskriterien nicht eingehalten werden können.
  • Die Bevölkerung wird bei der Planung des Tiefenlagers in Bezug auf Emissionen und Lebensqualität ausreichend einbezogen.
  • Transparente Prozesse schaffen Vertrauen und tragen dem Grundbedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit Rechnung.
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