Martin Neukom verbessert Wassergesetz
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Neuauflage des Wassergesetzes
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Neuauflage des Wassergesetzes
Nur knapp ein Jahr nach dem deutlichen Volksnein zum Wassergesetz legt Regierungsrat Martin Neukom eine Neuauflage des Gesetzes vor. Neukom hat die Fehler der alten Vorlage erkannt und behoben. Der Gewässerschutz wird nicht mehr herabgesetzt und die Trinkwasserversorgung muss vollständig in öffentlicher Hand bleiben.
Als im Februar 2019 das Wassergesetz durch die Zürcher Stimmbevölkerung abgeschmettert wurde, lag dies vor allem an der unnötigen Schlagseite, die die damalige bürgerliche Kantonsratsmehrheit der Gesetzesvorlage verpasst hatte: der Gewässerraum sollte eingeschränkt, die Ziele des Hochwasserschutzes verwässert und die Privatisierung des Trinkwassers explizit ermöglicht werden.
Nun hat Neukom die Anliegen der Stimmbevölkerung aufgenommen und übergibt dem Kantonsrat eine neue, kluge und ausgewogene Gesetzesvorlage. In ihr sind auch wichtige grüne Forderungen berücksichtigt. So werden Ausdolungen und Renaturierungen von Gewässern durch das neue Gesetz nicht mehr behindert. Der Hochwasserschutz wird auf die höheren Schutzziele ausgerichtet, die durch die Klimaerhitzung nötig geworden sind. Zudem soll der öffentliche Gewässerzugang auch im Kanton Zürich erleichtert werden, wie es das eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt.
Nicht einverstanden sind die GRÜNEN allerdings mit dem Vorschlag zur Abschaffung der Verleihungsgebühr (§§ 71 f., Ausnahme: Wasserkraft). Fehlt diese Gebühr bei der Konzessionsvergabe, so ist das erworbene Recht zur exklusiven Wasser- und Gewässernutzung gratis. Das kann bei einem so kostbaren öffentlichen Gut wie dem Wasser nicht der Fall sein.