Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur kantonalen Verordnung über Ausbildungsbeiträge

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur kantonalen Verordnung über Ausbildungsbeiträge

 

Ganze sechs Jahre hat es gedauert, bis die 2015 im Kantonsrat verabschiedete Stipendienreform nun endlich per 2021 umgesetzt wird. Dass mehr junge Menschen, insbesondere auch aus der Berufsbildung, Zugang zu den Stipendien erhalten, ist nicht zuletzt auf das Engagement der GRÜNEN zurückzuführen. Ebenso haben sich die GRÜNEN erfolgreich für Verbesserungen der Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (VAB) eingesetzt. Unverständlich bleibt für die GRÜNEN, dass Vorläufig Aufgenommene erst nach einer fünfjährigen Wartefrist stipendienberechtigt werden.

Die Stipendienreform geht auf intensive Arbeiten der kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur während der Legislatur 2011 – 2015 zurück. Der damalige Präsident dieser Kommission, der Grüne Ralf Margreiter, setzte sich mit grossem Geschick für mehrheitsfähige Verbesserungen im Zürcher Stipendienwesen ein. Dass mehr junge Menschen in Ausbildung, insbesondere auch aus der Berufsbildung, Zugang zu Stipendien erhalten, war den GRÜNEN ein zentrales Anliegen, damit sich die Chancengleichheit bei der Bildung weiter verbessert.

Die GRÜNEN sind erfreut, dass diese Reform und die dazugehörige Verordung über die Ausbildungsbeiträge (VAB) nun endlich auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten. Einige wichtige Verbesserungsvorschläge, die die GRÜNEN 2019 im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser Verordnung eingebracht hatten, sind von der Bildungsdirektion in die neue Verordnung integriert worden. So haben die GRÜNEN erreicht, dass die Stipendienpauschalen für den Grundbedarf und die Wohnkosten erhöht wurden, und zwar in Anlehnung an das revidierte Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG).

Allerdings werden schon bald weitere Stipendienreformen nötig sein. Der immer schnellere wirtschaftliche Strukturwandel führt dazu, dass sich Erwachsene im Laufe ihres Erwerbslebens zukünftig mehrfach beruflich neu ausrichten müssen. Es wird sich deshalb die Frage stellen, ob existenzsichernde Stipendien nicht deutlich länger als heute möglich ausbezahlt werden können müssten.
Unverständlich bleibt für die GRÜNEN, dass vorläufig Aufgenommene erst nach fünf Jahren stipendienberechtigt werden. Da die grosse Mehrheit von ihnen erfahrungsgemäss für immer in der Schweiz bleibt, wäre es wichtig, dass auch sie früh eine Berufsausbildung anfangen können, um sich anschliessend dauerhaft im Arbeitsmarkt zu integrieren.