Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum Sozialhilfegesetz

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum Sozialhilfegesetz

Mit ihrem Antrag zum Sozialhilfegesetz setzen die GRÜNEN den kommunalen Sozialhilfebehörden Grenzen. Zukünftig sollen diese keine Observationen mehr im Alleingang anordnen. Wir verlangen, dass jeweils ein Mitglied des Bezirksrates die Bewilligung zum Eingriff in die Grundrechte zu erteilen hat. Damit werden Rechtsgleichheit und Verhältnismässigkeit gewahrt und gleichzeitig kann die Observationspraxis der Gemeinden vereinheitlicht und evaluiert werden.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes fur Menschenrechte (EGMR) im Bereich der Sozialversicherungen wies 2016 die Schweiz und ihre Praxis in die Schranken. IV-Bezüger*innen wurden ohne gesetzliche Grundlage weitreichend überwacht; in Bundesbern war man daher genötigt, im Schnellzugtempo ein Gesetz durch das Parlament zu pauken und zur Abstimmung zu bringen.

Die GRÜNEN sahen sich durch das Urteil des EGMR bestärkt darin, dass – entgegen den hartnäckigenBeteuerungen von Regierungsrat Mario Fehr – in Zürich jegliche Rechtsgrundlage für Observationen von Sozialhilfebeziehenden fehlte (Anfrage 67/2017). Entsprechend legten die GRÜNEN denn auch gegen die eigenmachtige Observationsverordnung der Stadt Zurich Rekurs beim Bezirksrat ein und unterstü̈tzten im Kantonsrat gleichzeitig die Parlamentarische Initiative (PI) Hoffmann, um damit eine klare gesetzliche Grundlage einzufordern. Der Bezirksrat hat den Rekurs der GRÜNEN gutgeheissen und die Observationsverordnung aufgehoben. EGMR und Bezirksrat bestätigten das Grüne Credo; ohne Rechtsgrundlage keine Observation.

Uns GRÜNEN ist wichtig, dass Observationen nur veranlasst werden, wenn alle milderen Massnahmen ausgeschöpft wurden. Da es sich um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte handelt, darf die Anordnung nicht zu einem einfachen administrativen Akt verkommen. Die GRÜNEN sind nach wie vor der Überzeugung, dass Observationen Sache der Justiz sein müssten. Leider fand das erprobte Winterthurer Modell mit Polizei-Obeservationen in der Kommissionsarbeit keine Mehrheit. Der Antrag der GRÜNEN verlangt nun, dass jeweils ein Mitglied des Bezirksrates die Bewilligung zu einer verdeckten Observation geben muss, um so einer Ungleichbhandlung vorzubeugen und die Grundrechte der Sozialhilfebeziehenden zu schützen.

Damit wird auch sichergestellt, dass der Kanton die Erfahrungen aus den Observationen auswerten und weitere Erkenntnisse gewinnen kann. Es fehlt immer noch der Nachweis, dass Observationen ein wirksames Mittel zur Missbrauchsbekämpfung sind.

Das Vertrauen der Menschen in das staatliche Handeln ist gross. Dieses darf nicht leichtfertig verspielt werden. Darum werden wir GRÜNEN die Observationspraxis in Zukunft sehr genau beobachten – auch nach der Verabschiedung dieses Gesetzes.