Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Verabschiedung des Neuerlasses des EG KVG im Zusammenhang mit den Prämienverbilligungen (Vorlage 5313 a [Teil B]) durch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Verabschiedung des Neuerlasses des EG KVG im Zusammenhang mit den Prämienverbilligungen (Vorlage 5313 a [Teil B]) durch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

In seltener Eintracht schickt die kantonsrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) die vom Regierungsrat beantragte Sparübung bei den Prämienverbilligungen (IPV) bachab. Gleichzeitig zeigt auch der Luzerner Bundesgerichtsentscheid den Kantonen endlich Grenzen auf bei ihren überbordenden Kürzungsgelüsten auf Kosten der Prämienzahlenden. Die Grünen fordern, dass nun in Zürich die schädlichen Kürzungen der letzten zehn Jahre wieder rückgängig gemacht werden.

Der Leidensdruck bei den Prämienzahlenden ist unüberhörbar. Für viele Familien haben die monatlichen Fixauslagen mittlerweile kritische Dimensionen erreicht. Dessen ungeachtet wollten die rechtsbürgerlichen Parteien noch vor nicht einmal zwei Jahren den rigorosen Kürzungsantrag des Regierungsrates unterstützen. Seitdem hat sich der Kostendruck ungebremst weiter verschärft.

Heute befürwortet die Kommission einstimmig, erstens am sozialpolitischen Ziel festzuhalten, dass rund 30% der Bevölkerung IPV erhalten sollen, und zweitens, dass zukünftig gutbetuchte Haushalte nicht mehr dank Steueroptimierungen in diese Kategorie fallen können.

Grüne wollen schädliche Kürzungen rückgängig machen: Kantonsanteil muss bei 100% des Bundesbeitrags liegen

Zwar lehnt die KSSG nach der Beratung übereinstimmend eine Kürzung des Kantonbeitrags ab, bei der Frage der richtigen Beitragshöhe scheiden sich die Geister aber schon wieder. Die bürgerliche Mehrheit der Kommission will den Kantonsbeitrag für die IPV beim Status quo festlegen, womit sie den bestehenden Leidensdruck weiter aufrechterhalten.

Dagegen unterstützen die Grünen den Antrag, den Kantonsanteil wieder auf 100% des Bundesbeitrags zu setzen. Diese Koppelung wurde 1996 bei der Einführung der Prämienverbilligung festgesetzt, 2010 verabschiedete sich der Kanton Zürich jedoch davon.

Heute führt die grosse Prämienlast zu einer steigenden Verschuldung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Dieses Abrutschen in Armut kann mit angemessenen Prämienverbilligungen abgefedert werden.

Grüne verlangen, dass IPV nicht für Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe zweckentfremdet werden

Ein wachsender Anteil der IPV-Gelder fliesst an Menschen, die Ergänzungsleistungen (EL) oder Sozialhilfe erhalten. Damit schmilzt der Betrag für die eigentliche Prämienverbilligung kontinuierlich dahin, was dem ursprünglichen politischen Willen widerspricht. Die Grünen unterstützen hier den Antrag, dass der Bundesbeitrag vollumfänglich in die Prämienverbilligung fliessen muss und nicht für Prämienübernahmen und Verlustscheine verwendet werden darf.

Nur mit einer solchen gesetzlichen Vorgabe wird sichergestellt, dass der IPV-Topf nicht laufend wegen der steigenden Zahl EL-Beziehender dahinschrumpft und der untere Mittelstand die Zeche dafür bezahlen muss.