Eigenwilliges Rechtsverständnis: Zürcher Regierungsmitglieder sprechen sich selber frei
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich: Erstaunlicher Entscheid des Zürcher Regierungsrates bei Stimmrechtsbeschwerde der JUSO
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich: Erstaunlicher Entscheid des Zürcher Regierungsrates bei Stimmrechtsbeschwerde der JUSO
Der Zürcher Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde der JUSO abgewiesen und dabei fünf seiner eigenen Mitglieder vom Vorwurf der unstatthaften Wahlempfehlung eigenhändig freigesprochen. Der Entscheid erinnert an das Theaterstück «Der zerbrochene Krug » von Heinrich von Kleist.
Fünf Zürcher Regierungsratsmitglieder traten in einem Wahlinserat mit Namen, Parteibezeichnung und der Funktionsbezeichnung Regierungsrat, Regierungsrätin oder Regierungspräsidentin auf. Im Inseratetext war zu lesen, dass der Zürcher Regierungsrat in der Vergangenheit gut mit Ruedi Noser zusammen gearbeitet habe und dies auch so bleiben solle. Das Inserat schloss mit dem Aufruf: Wählen Sie darum Ruedi Noser wieder in den Ständerat.
Nach konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichtes sollen sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei Urnengängen unverfälscht ihre Meinung bilden können. Deshalb soll sich die Exekutive nur zurückhaltend in die Meinungsbildung einmischen. Im vorliegenden Fall wurde dieser Grundsatz offensichtlich missachtet.
Dass nun aber die gleichen fünf Regierungsratsmitglieder am Entscheid über eine Stimmrechtsbeschwerde mitwirkten, die ihre eigene Handlung zum Thema hatte, ist doch sehr befremdlich und lässt an den Dorfrichter Adam erinnern, der im « Zerbrochenen Krug » über seine eigene Tat richten muss und in arge Bedrängnis kommt.
Schon das Mitmachen am Unterstützungsinserat für eine der beiden kandidierenden Personen für den Ständerat lässt demokratisches Fingerspitzengefühl vermissen. Das Mitwirken an der Stimmrechtsbeschwerde ist jedoch inakzeptabel und verstösst klar gegen die gängigen Ausstandsregeln.
Die GRÜNEN erachten deshalb den Weiterzug der Stimmrechtsbeschwerde der JUSO an eine unabhängige und unbefangene Instanz für dringend nötig. Sie erwarten von den betroffenen Regierungsratsmitgliedern, dass sie sich noch vor dem Wahlsonntag klar dazu äussern, dass sie mit beiden zur Wahl stehenden Personen gut zusammen arbeiten wollen.