Autoparkplätze ad libitum?
Die neuen Verordnungen für die Parkierung auf privatem und öffentlichen Grund bedürfen dringend einer Gesamtschau. Nur so kann eine faire und juristisch korrekte Ausmarchung der Berechtigung für Dauerparkierung erwirkt und geregelt werden. Dazu benötigt es zwingend eine Übersicht über alle Parkplätze in der Stadt Winterthur.
Die neuen Verordnungen für die Parkierung auf privatem und öffentlichen Grund bedürfen dringend einer Gesamtschau. Nur so kann eine faire und juristisch korrekte Ausmarchung der Berechtigung für Dauerparkierung erwirkt und geregelt werden. Dazu benötigt es zwingend eine Übersicht über alle Parkplätze in der Stadt Winterthur.
Die Ansätze in der Vernehmlassung zur Parkplatz-Bewirtschaftung (PPBW) auf öffentlichem Grund sind richtig: Flächendeckende Blaue Zonen sowie bewirtschafteter öffentlicher Parkraum. Damit sollen vor allem Auto-Pendler aus den Quartieren herausgehalten werden. Leider bleibt auch diese Vorlage wieder (wie so oft) auf halbem Wege stehen und kompensiert die guten Ansätze mit Nachteilen und Problemen derart, dass der Mix unverdaulich wird.
Gemäss Konzept sollen allen Anwohnern, welche ein Auto eingelöst haben, Parkkarten für die Blaue Zone abgegeben werden. Unabhängig davon, wieviele Parkplätze sich auf dem entsprechenden Privatgrundstück befinden (wo sie wohnen oder geschäften). Das ist eine unzulässige Erweiterung der Bewilligung von Parkplätzen gemäss der jeweils gültigen Parkplatzverordnung (PPVO, welche sich auf die privaten Grundstücke bezieht). Wozu ringen wir mit der PPVO um die Zahl der Parkplätze pro privatem Grundstück, wenn diese mit einem Handstreich (PPBW) einfach weggewischt wird und für jedes Auto (weiterhin) ein Parkplatz garantiert werden soll. Geht gar nicht. Hier muss eine Zusammenschau erwirkt werden, welche Parkkarten für Anwohner und Gewerbetreibende in die gleiche Kalkulation aufnimmt, welche bei der PPVO definiert wird. Konkret: Wenn auf dem Grundstück hinreichend (d.h. die minimale Anzahl PP vorhanden ist), können keine weiteren Parkkarten für die von Anwohnern eingelösten Fahrzeuge geltend gemacht werden. Eine Regelung welche übrigens bereits gemäss aktueller Vorlage für diejenige Grundstücke gelten soll, wo sich die Eigentümer auf „autoarme Nutzung“ geeinigt haben. Ganz richtig, denn das PBG (kantonales Baugesetz) fordert auch, dass Parkplätze für Autos grundsätzlich auf dem privaten Grundstück zu erstellen sind. Weshalb das nun nicht für alle Grundstücke gleichermassen gelten soll, bleibt unverständlich. Da ist massiv nachzubessern.
Mit dieser Problematik zeigt sich einmal mehr, dass die Stadt Winterthur nicht umhin kommt, endlich eine – längst geforderte – Aufstellung der vorhandenen Parkplätze zu erstellen. Gleichzeitig muss damit erkennbar werden, auf welchen Grundstücken die gesetzlichen Minimalwerte erreicht werden. Nur wo das nicht der Fall ist, sollen künftig Parkkarten für Anwohner und Gewerbe bis hin zum gesetzlichen Minimum ausgegeben werden können. Natürlich soll es die Ausnahmen geben, die jetzt schon erwähnt sind. Das ist aber mit der Anwendung der allgemeinen Regel zumeist gar nicht mehr notwendig. Z.B. gibt es in der Altstadt kaum Parkplätze. Deswegen genügt schon die Anwendung der Minimum-Regel um ein Anrecht auf Parkkarten für angrenzende Blaue Zonen geltend zu machen.
Ohne Gesamtschau der Parkplätze bleibt die kommunale Verkehrspolitik, welche sich zum Ziel gesetzt hat (was übrigens auch kantonale Vorgabe ist) den Anteil des motorisierten Individualverkehrs im städtischen Gesamtverkehr zu reduzieren, reine Makulatur. Das wichtigste Steuerungsmittel dazu wird ohne Not aus der Hand gegeben.
weitere Auskünfte erteilen gerne:
Reto Diener, Co-Präsident Grüne, Gemeinderat, 076 540 90 46
Renate Dürr, Co-Präsidentin Grüne, Gemeinderätin, 079 628 23 80