Fraktionserklärung der GRÜNEN

Fraktionserklärung der GRÜNEN

 

Es gibt Gründe, warum der Kanton Zürich einen Drittel der Flughafenaktien besitzt und die Stadt Zürich deren 5%. Wir haben diese Aktien, damit der Flughafen Zürich, der seit dem Jahr 2000 eine AG ist, weiterhin die öffentlichen Interessen des Standortkantons wahrt. Der Flughafen Zürich ist und bleibt ein staatsnaher Betrieb.
 

Das scheint Stefan Widrig, der gegenwärtige CEO der FZAG, offenbar vergessen zu haben, als er sich am vergangenen Freitag bereits in den Abstimmungskampf zum CO2-Gesetz eingemischt hatte. Gegenüber der Luzerner Zeitung bezeichnete Widrig das CO2-Gesetz als ein «Gesetz ohne Wirkung auf den Klimaschutz in der Luftfahrt», wohl wissend, dass mit Art. 41 eine «Flugticketabgabe» eingeführt werden soll. Widrig sagte zudem weiter, dass betreffend Klimawandel nicht das Fliegen das Problem sei, sondern der fossile Energieträger: «doch das berücksichtigt das [CO2-]Gesetz nicht im Geringsten». Selbstverständlich weiss der Flughafen-CEO, dass sich im CO2-Gesetz praktisch alles um die Reduktion des Verbrauchs von fossilen Energieträgern dreht. Und deshalb befürworten wir GRÜNE das CO2-Gesetz. Und selbstverständlich weiss der Flughafen-CEO auch, dass der Flugverkehr für mindestens 18% unseres inländischen Treibhausgas-Ausstosses verantwortlich ist.
 

Und noch mehr: Es wissen alle, dass der Klimawandel ein realer Einspruch gegen das aktuelle Geschäftsmodell des Flughafens Zürich ist, in ein Geschäftsmodell, das auf den alten Ideen des Wachstums und des Ausbaus basiert. Das sind Ideen aus dem Erdöl-Zeitalter – doch das Erdöl-Zeitalter ist vorbei.
 

Statt sich gegen das CO2-Gesetz zu stellen, würde die Flughafen AG also besser anerkennen, dass die rasche CO2-Reduktion das Gebot der Stunde ist. Da hilft es wenig, auf die synthetischen Brennstoffe zu verweisen, deren grossmasstäbliche Produktion noch Jahrzehnte auf sich warten lassen wird. Die Klimakrise hätte längst zu einem strategischen Umdenken bei der Flughafen Zürich AG führen müssen. Die massiven Ausbaupläne sind zu sistieren, und es kann auch nicht die Erwartung sein, dass die Zahl der Flugbewegung wieder auf das Niveau vor Corona klettert, im Gegenteil. Im Flughafengesetz heisst es explizit, dass die FZAG die volkswirtschaftlichen und verkehrswirtschaftlichen Interessen des Staates zu wahren hat: das tut man nicht, indem man jede Klimamassnahme versucht hinauszuzögern, damit man weitermachen kann wie bisher. Auch der Klimaschutz liegt im Interesse des Kantons Zürich. Als staatsnaher Betrieb hat die FZAG den Klimaschutz endlich in ihrem Geschäftsmodell umzusetzen: und zwar subito.