Heute Abend reden wir über die Schattenseiten der Partystadt Zürich. Über diejenigen Personen, die sich selber nicht einschätzen können und – unter Alkoholeinfluss oft aber auch unter dem Einfluss weiterer Drogen – sich selber oder Dritte gefährden. Hier ist die Gesellschaft gefordert.

Heute Abend reden wir über die Schattenseiten der Partystadt Zürich. Über diejenigen Personen, die sich selber nicht einschätzen können und – unter Alkoholeinfluss oft aber auch unter dem Einfluss weiterer Drogen – sich selber oder Dritte gefährden. Hier ist die Gesellschaft gefordert.

Die Grünen sind mehrheitlich der Meinung, dass es falsch ist, solche Personen in die Notfallstationen der Spitäler zu bringen. Diese sind weder personell noch organisatorisch darauf eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es medizinische Notfälle zu betreuen und nichts anderes. Bei einer Zuweisung in die Regionalwachen wird den Polizistinnen und Polizisten eine Aufgabe überantwortet, von der sie überfordert sind. Deshalb scheint es uns richtig, eine Stelle zu schaffen, wo Berauschte, die sich selber oder Dritte gefährden, sicher betreut werden können, ohne dass sie für andere zum Problem werden.

Ein solches Zentrum ist teuer. Die Grünen waren bei der ersten Auflage dieses Projektes, der ZAS, allerdings der Meinung, dass die damalige Gebührenhöhe viel zu hoch angesetzt war. Die Gerichte haben uns Recht gegeben und entschieden, dass die damaligen Gebühren mit dem Äquivalenzprinzip nicht vereinbar waren. Bei der zweiten Auflage dieses Projektes, sind die Grünen der Meinung, dass keine Kosten überwälzt werden sollten. Um noch höhere Gebühren zu verhindern, werden die Grünen allerdings die vom Stadtrat vorgeschlagenen Gebühren unterstützen, sollte sich das als nötig erweisen. Ist die Kostenüberwälzung aber höher, als der vom Stadtrat vorgeschlagene Betrag, so wird die grüne Fraktion die Weisung ablehnen.

Gar nichts halten wir vom Multiple-Choice-Antrag der SVP. Es ist die Pflicht und Schuldigkeit dieses Parlamentes, sich auf eine bestimmte Gebührenhöhe zu einigen. Gelingt ihm dies nicht, hat es seinen Job verpasst. Und ebenfalls nichts halten wir davon, dass sich bür­gerliche Parteien, die sonst immer die Gebühren möglichst tief halten wollen, hier einen absurden Konkurrenzkampf darüber liefern, wer noch höhere Gebühren beantragen kann.

Das Ja der Mehrheit der grünen Fraktion beruht auch auf der Annahme, dass der Polizeivorsteher Richard Wolff dafür sorgt, dass ausschliesslich solche Personen in die ZAB gelangen, die sich selber oder Dritte gefährden. Insofern handelt es sich um einen Vertrauensvorschuss, den die Polizistinnen und Polizisten in Wolffs Revier sich immer wieder erarbeiten müssen.

Eine Minderheit der grünen Fraktion kann einer Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zustimmen.

Markus Knauss, Gemeinderat Grüne 079/642 27 29