Zürcher ÖV ausbremsen? Grüne sagen NEIN zum «Verkehrsfonds-Pfusch»
Die Grünen Kanton Zürich haben an der heutigen Generalversammlung die einstimmige Nein-Parole des Vorstands zur Änderung des Steuergesetzes (Grundstückgewinnsteuer) und zur Änderung des Personenverkehrsgesetzes (PVG) bestätigt. Der Zürcher ÖV darf nicht für kurzsichtige Sparübungen ausgeblutet werden. Daher haben die Grünen bereits das Referendum aktiv mitgetragen.
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich Zu den Abstimmungsempfehlungen für den 10. Juni 2018
Die Grünen Kanton Zürich haben an der heutigen Generalversammlung die einstimmige Nein-Parole des Vorstands zur Änderung des Steuergesetzes (Grundstückgewinnsteuer) und zur Änderung des Personenverkehrsgesetzes (PVG) bestätigt. Der Zürcher ÖV darf nicht für kurzsichtige Sparübungen ausgeblutet werden. Daher haben die Grünen bereits das Referendum aktiv mitgetragen.
Kantonsrat Martin Neukom schwor die anwesenden Mitglieder auf einen engagierten Abstimmungskampf gegen die Änderung des Personenverkehrsgesetzes ein. Für einen nachhaltigen Verkehr im Kanton Zürich dürfen die Einlagen in den Verkehrsfonds nicht weitergekürzt werden. Andernfalls blieben wichtige ÖV-Projekte auf der Strecke und die Qualität des guten Zürcher ÖVs nähme Schaden.
Engagiert diskutierten die Grünen über die nationale Vorlage zum Geldspielgesetz. Die Grünen zeigen sich skeptisch gegenüber Netzsperren, anerkennen aber den Bedarf an gesicherten Investitionen in die Kultur. Schlussendlich überzeugten die Jungen Grünen mit ihren Argumenten gegen die Vorlage.
Zudem haben die Mitglieder die Parteigremien für die nächsten zwei Amtsjahre neu gewählt. Die Präsidentin Marionna Schlatter wurde einstimmig für eine weitere zweijährige Amtsperiode wiedergewählt.
Abstimmungen vom 10. Juni 2018: Grüne Parolen im Überblick
Kantonale Vorlagen
- Nein zur Änderung Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr
- Nein zur Änderung Steuergesetz (Grundstückgewinnsteuer)
Eidgenössische Vorlagen
- Stimmfreigabe zur Vollgeld-Initiative
- Nein zum Geldspielgesetz