Dank Vorstoss der GRÜNEN: Zugang zur Bildung für vorläufig aufgenommene Ausländer:innen wird deutlich verbessert

Bis heute mussten vorläufig aufgenommene Ausländer:innen sich fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben, bis sie ein Bildungsstipendium, z.B. zur Fortsetzung einer Ausbildung oder eines Studiums im Kanton Zürich beantragen konnten. Diese künstliche und unnötige Hürde soll jetzt abgeschafft werden. Die Kommission für Bildung und Kultur (KABIK) hat die entsprechende Parlamentarische Initiative (328/2020) von Jasmin Pokerschnig (Grüne) mit 9:6 Stimmen gutgeheissen.

Unterbrüche in der Bildungsbiographie

Der fehlende Anspruch bzw. die Wartezeit von fünf Jahren auf Stipendien führt zu unnötigen und teilweise sehr schädlichen Unterbrüchen in der Bildungsbiografie von jungen zugewanderten Menschen. Es besteht sowohl gesellschaftlich als auch volkswirtschaftlich ein Interesse, dass sich möglichst alle Personen aus dem Asylbereich mit einem vorläufigen Bleiberecht nachhaltig in die Arbeitswelt integrieren. 

Wichtige Lücke geschlossen

Mit der Aufhebung der Wartefrist bei Stipendien für vorläufig Aufgenommene wird im Bildungsgesetz eine wichtige Lücke geschlossen. Diese Anpassung wird jungen Menschen aus dem Asylbereich unabhängig davon, ob sie anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene sind, die nötige finanzielle Unterstützung gewähren, um ihren Weg in die Arbeitswelt zu finden. Die Gesetzesänderung muss noch vom Zürcher Kantonsrat beschlossen werden. Es ist davon auszugehen, dass der Rat der Vorlage zustimmt.