Keine Steuergeschenke an wenige Unternehmen
Der Regierungsrat will Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich ermöglichen, Geschäftsverluste mit Grundstückverkaufsgewinnen zu verrechnen. Dabei verweist er auf diese bereits existierende Praxis in verschiedenen anderen Kantonen. Die Grünen stellen sich diesem Steuergeschenk an Unternehmen entschieden entgegen.
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich
Der Regierungsrat will Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich ermöglichen, Geschäftsverluste mit Grundstückverkaufsgewinnen zu verrechnen. Dabei verweist er auf diese bereits existierende Praxis in verschiedenen anderen Kantonen. Die Grünen stellen sich diesem Steuergeschenk an Unternehmen entschieden entgegen.
Nach geltendem Recht zahlt ein Unternehmen (ein Steuersubjekt) eine Subjektsteuer, so es denn einen Unternehmensgewinn erzielt. Verkauft dieses Unternehmen eine Liegenschaft (ein Objekt) mit Gewinn, bezahlt es eine Grundstückgewinnsteuer, eine Objektsteuer. Diese Regelung ist steuersystematisch logisch und sie ist gerecht. Eine Verwischung dieser Grundsätze ist abzulehnen. Sollte es nun möglich sein, wie der Regierungsrat vorschlägt, Unternehmensverluste mit Grundstückgewinnen zu verrechnen, wird eine klare, transparente, gerechte und logische Regel gebrochen.
Griff in die Gemeindekassen
Dazu gesellen sich namhafte Steuerausfälle in den Gemeinden (die Grundstückgewinnsteuer ist eine Gemeindesteuer). Nach offizieller Schätzung werden diese durchschnittlich auf 4 bis 5 Mio. Franken jährlich beziffert. Alles deutet darauf hin, dass diese Zahlen zu tief sind. Im Jahre 2012 hätte diese neue Regelung allein in der Stadt Zürich zu einem Steuerausfall von 43 Mio. Franken geführt. Und dieses Steuergeschenk wäre grösstenteils einem grossen internationalen Unternehmen in den Schoss gefallen. Diese Steuergesetzrevision ist somit aus formalen wie aus fiskalischen Gründen abzulehnen.