Bürgerliches Flickwerk gegen den Gewässerschutz
Gewässerschutz weichgespült: Die Grüne Fraktion lehnt die Vorlage zum neuen kantonalen Wassergesetz entschieden ab. Mit der Möglichkeit zur Teilprivatisierung der Wasserversorgung wird zudem eine rote Linie überschritten.
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum kantonalen Wassergesetz (Vorlage 5164a)
Gewässerschutz weichgespült: Die Grüne Fraktion lehnt die Vorlage zum neuen kantonalen Wassergesetz entschieden ab. Mit der Möglichkeit zur Teilprivatisierung der Wasserversorgung wird zudem eine rote Linie überschritten.
Die Vorlage zum neuen Wassergesetz, welche die Regierung Anfang 2015 präsentierte, hatte zum Ziel, den längst nötigen Gesetzesrahmen für zentrale Bereiche des Gewässerschutzes zu schaffen: Revitalisierung und die Festsetzung der Gewässerräume. Davon ist nach zweieinhalbjähriger Beratung durch die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) wenig übrig geblieben. Aus der ursprünglich ausgewogenen Vorlage hat die Kommissionsmehrheit ein bürgerliches Flickwerk gemacht. Gegen die Anliegen des Gewässerschutzes wurde ein Bollwerk der Privatinteressen errichtet.
Die Grüne Fraktion lehnt das Wassergesetz in dieser Form entschieden ab. Stossend in der über 120 Artikel umfassenden Vorlage sind unter anderem folgende Punkte:
- Die bürgerliche Kommissionsmehrheit will der Teilprivatisierung in der Wasserversorgung Tür und Tor öffnen (Art. 99). Damit wird eine rote Linie überschritten. Wenn private Investoren bei der Trinkwasserversorgung mitmischen, erhält das Renditedenken Einzug in einen sensiblen Monopolbereich, wo es nichts zu suchen hat. Néstle & Co lassen grüssen. Zu befürchten sind Einbussen beim Unterhalt der Anlagen, weniger Neuinvestitionen und rückläufige Sorgfalt bei der Wasserqualität.
- Obwohl der Kanton eine Leistungsvereinbarung zur Revitalisierung der Gewässer mit dem Bund abgeschlossen hat (5km/Jahr), will die Kommissionsmehrheit Barrieren einbauen: Der erforderliche Gewässerraum soll möglichst eng gehalten oder ganz darauf verzichtet werden, und Revitalisierungsprojekte sollen weder Bauland noch Landwirtschaftsflächen tangieren. Die Grünen sind auf keinen Fall bereit, diese bürgerliche Kapitulation vor den Aufgaben des Artenschutzes zu akzeptieren. Damit es bei der Revitalisierung endlich vorwärts geht, verlangen die Grünen einen kantonalen Revitalisierungsfonds.
- Der bürgerliche Eiertanz um das Konzessionsland am Zürichsee findet im Wassergesetz seine Fortsetzung. Als hätte die erste Reihe an den Seeufern nicht schon genügend Privilegien, will die Kommissionsmehrheit, dass konzessionierte Ufergrundstücke schrittweise dem Privateigentum angeglichen werden können. Mit gesetzlichen Mechanismen wollen die Bürgerlichen verhindern, dass der öffentliche Uferzugang ausgedehnt wird. Beschwerden vor Bundesgericht sind programmiert. Für die Grünen ist klar: Die Schaffung neuer Erholungsgebiete in Ufernähe steht im Interesse der ganzen Bevölkerung und darf auf keinen Fall blockiert werden.