Annahme des Strassengesetzes: Ein Ja zu mehr Verursachergerechtigkeit
Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zur Annahme des Strassengesetzes und des Zusatzleistungsgesetzes
Das Ja zum Strassengesetz ist ein grosser Erfolg für die GRÜNEN und ein Erfolg für die Klima-Allianz im Kantonsrat. Durch die Teilfinanzierung der Gemeindestrassen aus dem kantonalen Strassenfonds findet das Verursacherprinzip endlich auch im kommunalen Verkehr Anwendung. Erfreut sind die GRÜNEN auch über die Annahme des Zusatzleistungsgesetzes.
Die Klima-Allianz bestehend aus den Fraktionen der GRÜNEN, SP, GLP, EVP und AL hat mit der Abstimmung zum Strassengesetz ihre erste Nagelprobe vor der Zürcher Stimmbevölkerung bestanden. Das klare Resultat zeigt, dass Grüne Vorstösse im Kantonsrat in der Bevölkerung auf einen breiten Rückhalt zählen können. Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative des Grünen Alt-Kantonsrats Robert Brunner zurück. Mit der Annahme hat sich die Stimmbevölkerung klar für mehr Verursachergerechtigkeit bei der Strassenfinanzierung ausgesprochen. Sie hat erkannt: Die Strassen im Kanton Zürich sind ein Gesamtsystem, deshalb sollen auch die Gemeindestrassen zu einem Teil aus den kantonalen Verkehrsabgaben finanziert werden.
Fairer Sozialausgleich bei den Gemeinden
Die GRÜNEN begrüssen es, dass die Bevölkerung auch die neue Kostenverteilung bei den Zusatzleistungen befürwortet hat. Wenn der Kanton mehr an die Zusatzleistungen für Rentnerinnen und Rentner beiträgt, wird die heute sehr unterschiedliche Belastung der Gemeinden etwas verringert. Bis heute war es für Gemeinden wenig attraktiv, günstige Alterswohnungen zu bauen. Sie riskierten damit, dass finanziell eher schwache, ältere Personen zuziehen und dann Zusatzleistungen beziehen würden. Durch die Erhöhung des Kantonsbeitrags fällt dieser Kostenpunkt etwas weniger ins Gewicht.
Für die GRÜNEN bleibt die Vorlage allerdings ein Kompromiss. Sie stellten anfangs die Forderung, dass die Gemeinden ihre Zusatzleistungen ganz untereinander ausgleichen sollten. Der Wechsel auf ein voll solidarisches System fand aber keine Mehrheit in der vorberatenden Kommission. Bei der neuen Regelung profitieren nun auch sehr wohlhabende Gemeinden von zusätzlichen Beiträgen des Kantons. Die Unterschiede zwischen den Sozialkosten der einzelnen Gemeinden sind zwar geringer geworden, aber sie bestehen weiterhin.