Ja zum Patientinnen- und Patientengesetz
Für Selbstbestimmung im Spital und Heim
- Selbstbestimmung am Lebensende: Die Gesetzesänderung stärkt Menschenwürde und Selbstbestimmung – unabhängig davon, ob jemand im Spital, Pflege- oder Altersheim lebt.
- Freie Entscheidung: Alle sollen selbstbestimmt über ihr Lebensende entscheiden und dafür Begleitung in Anspruch nehmen können.
- In vertrauter Umgebung: Menschen können so möglichst in ihrer gewohnten Umgebung aus dem Leben scheiden.