Für Selbstbestimmung im Spital und Heim

  • Selbstbestimmung am Lebensende: Die Gesetzesänderung stärkt Menschenwürde und Selbstbestimmung – unabhängig davon, ob jemand im Spital, Pflege- oder Altersheim lebt.
  • Freie Entscheidung: Alle sollen selbstbestimmt über ihr Lebensende entscheiden und dafür Begleitung in Anspruch nehmen können.
  • In vertrauter Umgebung: Menschen können so möglichst in ihrer gewohnten Umgebung aus dem Leben scheiden.

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