Fraktionserklärung der Fraktionen Grüne und AL

Am 19. Dezember 2020 ereignete sich in der Zentralen Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) ein tragischer Zwischenfall. Nachdem am Nachmittag ein 43-jähriger Mann eingeliefert wurde, verschlechtere sich dessen Gesundheitszustand während der Dauer der Inhaftierung drastisch. Er musste deswegen von einem herbeigerufenen Notarzt von Schutz & Rettung reanimiert und anschliessend in kritischem Zustand ins Spital überwiesen werden. Am darauffolgenden Nachmittag verstarb dieser Mann. Den Angehörigen möchten wir an dieser Stelle unser Beileid ausdrücken.

Die Fraktionen der Grünen und AL begrüssen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zur Aufklärung der Vorkommnisse aufgenommen hat. Selbstverständlich gilt es jetzt die Resultate dieser Untersuchung abzuwarten. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Geburtsgebrechen der ZAB mit dieser Untersuchung nicht erfasst werden. Die strukturellen Probleme der ZAB, welche ausschliesslich im städtischen Verantwortungsbereich liegen, werden kaum Eingang in den Bericht der Staatsanwaltschaft finden.

Der tragische Vorfall zeigt einige Mängel auf: die Entscheidung, wer in die Ausnüchterungszelle gebracht wird, wird in den meisten Fällen nicht durch geschultes Gesundheitspersonal getroffen, der Zustand der Inhaftierten wird nicht dauernd, sondern in einem 15 Minuten Rhythmus überprüft, das zuständige «Gesundheits»personal der Firma Oseara AG entspricht von der Ausbildung und dem medizinischen Knowhow nicht jenem eines Spitals. Und wie wenn das alles nicht schlimm genug wäre, liegt die ZAB nicht in unmittelbarer Nähe einer medizinischen Institution. Im Fall der Fälle geht, wie das Beispiel zeigt, wichtige Zeit für die Versorgung der inhaftierten Patient*innen verloren. Kurz: Wir gehen davon aus, dass solche tragischen Vorfälle unter den gegebenen Umständen in der ZAB nicht verhindert werden können.

Wir fordern in der heutigen Situation nicht die Schliessung des ZAB, wir wollen auch keine Grundsatzdebatte führen. Aber wir haben zwei Anliegen:

Erstens: Polizist*innen brauchen eine bessere Schulung im Umgang mit Personen, welche psychische Verhaltensprobleme aufweisen. Nur so können diese im Umgang mit solchen Personen adäquat reagieren und die tatsächliche Tragweite ihrer Triage Entscheidungen richtig erfassen. Zweitens: Darf die ZAB nicht länger in den Räumlichkeiten der Stadtpolizei untergebracht sein. Wir fordern, dass diese zumindest räumlich an eines der Stadtspitäler oder allenfalls ans USZ angeschlossen wird. Nur so kann sichergestellt, dass medizinisches Personal auch im Notfall keine unnötige Zeit verliert. Für unsere Fraktionen ist es demnach wichtig, dass die Stadt die medizinische Dimension der ZAB ernst nimmt und die Strukturen anpasst. Entsprechende Vorstösse haben wir heute eingereicht.

Mit der ZAB und vor allem deren aktuellen Struktur hat sich die Stadt Zürich eine enorme Verantwortung aufgehalst. Personen, welchen durch den Staat die Freiheit entzogen wird, sind mit den bestmöglichen Mitteln zu schützen. Dies war in der ZAB seit Tag eins nicht der Fall. Diesen Fehler müssen wir besser heute denn morgen korrigieren.