In der ersten Runde der BZO ging es darum, die qualitativen Verbesserungen, die der Stadtrat vorgeschlagen hatte, zu bestätigen. Die zweite Runde hätte nun die Möglichkeit geboten, Forderungen des Regionalen Richtplans möglichst schnell, aber auch konkret in die BZO einfliessen zu lassen und es wäre möglich gewesen, auf dringliche nutzungsplanerische Fragestellungen adäquat zu reagieren. Diese Chance wird heute Abend verpasst.

Von Elmar Ledergerber wurden seinerzeit die Arealüberbauungen in die BZO eingebracht, was den Grundeigentümern massive Ausnützungserhöhungen ermöglicht hat. Arealüberbauungen führen allerdings regelmässig zu heftigen Diskussionen: Die im Vergleich zur Umgebung deutlich höhere Stockwerkzahl wird von der Nachbarschaft oft als Problem wahrgenommen. Neuerdings thematisiert auch das Bundesgericht die mangelnde Einordung in gewachsene Quartiere. Die Grünen wollten deshalb die Arealüberbauungen aus der BZO streichen. Damit wäre es möglich geworden, die Verdichtung mit dem kommunalen Richtplan und einer dannzumal angepassten BZO sinnvoll zu planen und gleichzeitig den planerischen Mehrwert auszugleichen. Es ist unverständlich, warum die sozialdemokratischen ProtagonistInnen des Mehrwertausgleichs genau hier nicht mitmachen. Und nicht einmal eine Beschränkung des Parkplatzangebots auf den am stärksten wachsenden Arealen in der Stadt ist mehrheitsfähig. So bleiben das Bekenntnis zur Strategie Stadtverkehr 2025 oder die Kritik des Stadtrates an der Klimapolitik 2030 des Bundes reine Alibiübungen ohne Folgen in der Realpolitik.

Sollte sich die Kantonsregierung mit der Rosengartenstrategie durchsetzen, so finden an der Rosengartenstrasse gewaltige soziale Umwälzungen statt. Damit aber die Ziele einer qualitativ hochste-henden Quartierentwicklung und einer gut durchmischten Stadt auch an der Rosengartenstrasse erreicht werden, sind entsprechende Planungsinstrumente vorzusehen. Ohne die von uns vorgeschlagene Gestaltungsplanpflicht bleibt von den hehren Zielen aber nichts weiteres übrig, als Millionengewinne für die Grundeigentümer, finanziert mit einer Milliardeninvestition des Kantons.

Den bisher nur gerade schmürzelig vorgesehenen Baumschutz hätten die Grünen wenigstens für die Kern- und die Quartiererhaltungszonen verbessern wollen. Sind es doch genau diese Gebiete, wo die Stärkung aller Grünstrukturen am dringendsten ist. Auch hier ist nicht verständlich, warum den Lippenbekenntnissen für mehr Grün im Richtplan keine konkrete Taten in der BZO folgen. Immerhin gibt es ein klares politisches Bekenntnis zum Schutz einer kleinen Grünfläche an der Uetlibergstrasse. Es wäre schön, wenn der Stadtrat diese Willensäusserung des Parlaments respektieren würde.

Verpasst wird es, einen Effort zugunsten von mehr Gewerbeflächen in der Stadt Zürich zu leisten. Den selbst ernannten Gewerbevertretern sind offenbar die Grundstückverwertungsinteressen wichtiger als ein funktionierendes Gewerbe in der Stadt Zürich.

Das Fazit aus der zweiten Serie der BZO ist für die Grünen ernüchternd: Verbesserungen im Prostitutionsgewerbe, die das selbst bestimmte Arbeiten in Kleinsalons fördern sollen – was wir Grünen selbstverständlich unterstützen –, steht die Verweigerung der Mehrheit in wichtigen planerischen Fragen gegenüber. Die Grünen werden deshalb die Zuweisung der Vorschläge in die öffentliche Auflage ebenfalls mit einem Boykott beantworten und sich der Stimme enthalten.

Anlass zu grosser Freude gibt hingegen die Behandlung der Grünstadt-Initiative. Der Gemeinderat wird eventuell der Initiative selber, ziemlich sicher aber dem Gegenvorschlag zu unserer Initiative zustimmen. Das freut uns sehr, weil damit der Weg für ein grüneres Zürich geebnet wird.