Jahrelang hat uns der Wirt des Uto Kulm die lange Nase gezeigt. Er hat sich um die geltenden Rechte foutiert und gehandelt, als ob für ihn, den Fryherrn vom Uetliberg, der Rechtsstaat nicht gelte. Dabei wurde er willfährig unterstützt von der Gemeinde Stallikon und vom Kanton, die bis vor wenigen Jahren dem illegalen Treiben zuschauten, anstatt es zu unterbinden.

Jahrelang hat uns der Wirt des Uto Kulm die lange Nase gezeigt. Er hat sich um die geltenden Rechte foutiert und gehandelt, als ob für ihn, den Fryherrn vom Uetliberg, der Rechtsstaat nicht gelte. Dabei wurde er willfährig unterstützt von der Gemeinde Stallikon und vom Kanton, die bis vor wenigen Jahren dem illegalen Treiben zuschauten, anstatt es zu unterbinden.

Ende Dezember 2011 gesellte sich sogar die Stadt Zürich dazu, indem sie den Nutzungsvertrag zwischen dem Kulm-Besitzer und den angrenzenden Gemeinden sowie dem Kanton mitunterschrieb – einen Vertrag notabene, der sämtliche illegal erstellten Bauten nachträglich legalisierte und auf dem autofreien Uetliberg weiter 4000 Autofahrten pro Jahr zuliess. Es war schliesslich der neu zusammengesetzte Regierungsrat, der den Baudirektor Kägi zurückband und die Rekurse gegen den Nutzungsvertrag guthiess.

Allein, der Kulm-Wirt meinte weiterhin, für ihn dort oben gälten andere Gesetze als für die Menschen unten. Doch nun hat die Gerechtigkeit doch noch obsiegt. Das Bundesgericht hat klar entschieden, dass die ohne Baubewilligung erstellten Bauten zurückzubauen sind. Es ist dies eine späte Bestätigung für das unermüdliche Bemühen der Grünen und des Vereins Pro Uetliberg, die sich unter anderem mit einer von 7400 Personen unterschriebenen Petition, mit zahlreichen parlamentarischen Vorstössen und dem Ausschöpfen der vorgesehenen Rechtsmittel für die Rechte der Erholungssuchenden in Zürichs beliebtestem Naherholungsgebiet eingesetzt haben.

Bei aller Freude über das wegweisende Urteil des Bundesgerichts darf nicht vergessen gehen, dass auf dem Uetliberg weiterhin so manches im Argen liegt. Die Zahl der illegalen Autofahrten auf den Uetliberg ist weiterhin hoch. Weder der Kanton, noch die Gemeinde Uitikon oder die Stadt Zürich tun etwas dagegen. Und trotz überwiesenem Postulat zur Unterbindung von privaten Helikopterflügen erteilte der Stadtrat genau diesen mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrags sein Plazet.

Der Gemeinderat hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Vorstössen überwiesen, die den Stadtrat aufforderten, für die Einhaltung des geltenden Rechts und für die Sicherstellung der Ruhe- und Erholungsbedürfnisse auf dem Uetliberg aktiv zu werden. Bis auf eines sind alle inzwischen abgeschrieben, ohne dass sie auch nur annähernd erfüllt worden wären. Wir fordern den Stadtrat auf, endlich den Willen des Gemeinderats umzusetzen und die Schutzziele, die der Eintrag des Gebiets im Bundesinventar für schützenswerte Landschaften einverlangt, zu verteidigen.

Das Bundesgerichts-Urteil hat vorerst dafür gesorgt, dass geltendes Recht auch auf dem Uetliberg eingehalten werden muss. Der Rummel auf Zürichs Hausberg wird dadurch aber nicht vermindert werden. Bereits können wir absehen, wohin der Plan B des Kulm-Wirts führt: Ein Meer von Heizstrahlern soll in Zukunft den Wintergarten ersetzen. Dass das eine Energieverschleuderung sondergleichen ist, kümmert Herrn Fry in keiner Weise. Offenbar rechtfertigt Geschäftstüchtigkeit jedes Mittel.

Martin Abele, Gemeinderat Grüne 076/203 32 37