Spontane Kundgebungen nur noch widerrechtlich möglich

Es ist ein Bubentrick zu behaupten, dass durch Belassen der grundsätzlichen Zuständigkeit für Bewilligungen bei den Gemeinden, die Gemeindeautonomie gewährleistet sei (siehe Bericht Seite 2, Ziff. 3.), wenn die Gemeinden gleichwohl eine Bewilligungspflicht für Demonstrationen, Kundgebungen oder andere Veranstaltungen einführen müssen. Die zwingende Formulierung im Polizeigesetz verunmöglicht es den Gemeinden, selbst zu entscheiden, wie sie das Verfahren ausgestalten wollen und wo es überhaupt zum Zug kommen soll. So werden spontane Solidaritätskundgebungen, wie zum Beispiel bei einem Kriegsbeginn, gemäss der Vorlage von Mario Fehr nur noch widerrechtlich möglich. Die GRÜNEN fordern eine Abkehr von der zwingenden Bewilligungspflicht und eine Umsetzung, die den Gemeinden den nötigen Spielraum lässt.

Grundsätzlich abschreckende Wirkung

Die neue Regelung führt einige neue unbestimmte Rechtsbegriffe ein, welche mehr Verwirrung schaffen als zur Klärung beitragen: So sollen Kosten für «ausserordentliche Polizeieinsätze auf Demostrierenden überwälzt werden, wenn der «Grundauftrag der Polizei» überschritten wird, wobei gänzlich unklar ist, wann dies der Fall ist. Solche Unschärfen fördern die Willkür und gefährden das Recht auf freie Meinungsäusserung: Der Gegenvorschlag nimmt durch Dorhung mit horrenden Kostenfolgen bewusst eine abschreckende Wirkung («chilling effect») für Menschen und Organisationen in Kauf, die friedlich an einer Kundgebung teilnehmen.

Die GRÜNEN werden sich in der Kommissionberatung dafür einsetzen, dass die Grundrechte von Kundgebenden und Organisator*innen gewahrt bleiben. Ebenso muss das Gesetz jede Willkür bei der Kostenüberwälzung ausschliessen und die Autonomie der Gemeinden bei der Bewilligungspraxis wahren.