Affront gegen Zürich und seine Bevölkerung
Der Zürcher Gemeinderat hat am 6. April 2016 den Regionalen Richtplan, der die Grundlage für eine deutlich höhere Anzahl BewohnerInnen hätte schaffen sollen, zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. Wenn der Regierungsrat nun aber die Grundlagen, um genau dieses Wachstum stadtverträglich abzuwickeln, einfach per Dekret verweigert, so gefährdet er mutwillig die geforderte Verdichtung.
Der Zürcher Gemeinderat hat am 6. April 2016 den Regionalen Richtplan, der die Grundlage für eine deutlich höhere Anzahl BewohnerInnen hätte schaffen sollen, zuhanden des Regierungsrates verabschiedet. Wenn der Regierungsrat nun aber die Grundlagen, um genau dieses Wachstum stadtverträglich abzuwickeln, einfach per Dekret verweigert, so gefährdet er mutwillig die geforderte Verdichtung. Und damit ist es dem Regierungsrat auch völlig wurstegal, dass die Stimmbevölkerung Zürichs mehr und besseren Grünraum schaffen, den Autoverkehr einschränken und das Velofahren fördern will. Selten hat ein Gremium seine eigene Sonntagspredigt, die immer und überall von qualitätsvoller Verdichtung spricht, so nachhaltig diskreditiert, wie das autokratisch regierende Trüppli im Walcheturm.
Dass die Stadt Zürich ihre Möglichkeiten für mehr Grün gerade im kompakten Stadtkörper planerisch nicht festlegen darf, stellt einen eigentlichen Affront an die Stadtzürcher Stimmbevölkerung dar. Diese hatte mit einer Zustimmung von beinahe 80% am 21. Mai 2017 festgehalten, dass mehr EinwohnerInnen und mehr Arbeitsplätze eben auch die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Grünraumes bedingen.
Die Stadt Zürich ist das Musterkind bei der Erreichung der verkehrspolitischen Ziele des Kantons Zürich. „Der öffentliche Verkehr hat mindestens die Hälfte des Verkehrswachstums zu übernehmen, der nicht auf den Fuss- und Veloverkehr entfällt“, sagt uns die Leitlinie 2 des kantonalen Richtplans. Und weil das nicht im ganzen Kanton möglich ist, muss die Stadt Zürich eben mehr zu diesem Ziel beitragen. Warum deshalb eine Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs „nicht annähernd realistisch“ sein soll, wie der Regierungsrat sagt, ist völlig weltfremd. Warum denn noch die milliardenteuren Ausbauten des öffentlichen Verkehrs, gerade in Zürich, wenn damit gar nichts bezweckt werden soll?
Abstrus ist die Wortklauberei bei den Velostrassen. Der Begriff „Velostrassen“ wird bei dem vom ASTRA unterstützten Versuch in der Stadt Zürich explizit als Signalisation verwendet. Wenn der Regierungsrat mit der Bezeichnung „Velostrassen“ nun nicht einverstanden ist, soll er diesen Begriff doch einfach durch „Veloschnellrouten“ ersetzen. Dann aber die vier Veloschnellrouten, die entweder heute schon Haupt- und/oder Komfortrouten sind oder auf Nebenstrassen verlaufen, die den Kanton nun gar nichts angehen, einfach aus dem Richtplan zu streichen, ist absolut inakzeptabel, zumal der Kanton selber Veloschnellrouten plant.
Besonders toll treibt es der Kanton bei den Seilbahnen. Die Grünen können zwar damit leben, dass die Seilbahnen aus dem Richtplan gestrichen werden. Die Begründung ist, wie beispielsweise bei der Seilbahn über den See, einleuchtend: „Für eine dauerhafte Seilbahnverbindung über den See fehlen der Nachweis des Bedarfs, der Wirtschaftlichkeit und der Auswirkungen auf das Erscheinungsbild im unteren Seebecken.“ Hier nun aber der eigenen Hausbank eine Bewilligung für fünf Jahren zu erteilen, obwohl alles fehlt, was nur fehlen kann, ist nur noch grotesk.