Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Kantonsrats hat deshalb einen Gegenvorschlag erarbeitet, der jene Elemente der Initiative aufnimmt, die im kantonalen Recht überhaupt möglich sind. Der Vorschlag bleibt jedoch zahnlos, weil griffige Instrumente in der Kommission keine Mehrheit fanden. So wurde der Vorschlag der GRÜNEN für progressiv steigende Gebühren bei wiederholt verspäteten Flügen – wie es am Flughafen Genf erfolgreich praktiziert wird – abgelehnt.
Immerhin anerkennt die Mehrheit der Kommission den Handlungsbedarf beim Lärmschutz. Sie will die Zahl der verspäteten Flugbewegungen zwischen 23:00 und 23:30 durch höhere Lärmgebühren senken. Doch ohne verbindliche Rahmenbedingungen, ohne wirkungsvolle Abgaben und ohne klare Verantwortlichkeiten ist dies zu wenig, um die Nachtruhe verlässlich zu schützen.

 Der Regierungsrat tanzt nach der Pfeife des Flughafens
Der bürgerliche Regierungsrat und seine Vertreterinnen im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG müssen sich endlich für einen griffigen Lärmschutz einsetzen. Davon ist allerdings wenig zu spüren. Der Profit am Flughafen steht weiterhin über dem Schutz der Bevölkerung. Mit dem Zürcher Fluglärm Index (ZFI) besteht ein verlässliches Instrument für die Messung der Lärmbetroffenheit. Die Einhaltung des Zielwerts müsste aber durch unsere Vertreterinnen im Verwaltungsrat eingefordert werden.

 Fliegerei als Klimafaktor
Der Flugverkehr ist weltweit für 7 Prozent des Treibhausgasausstosses verantwortlich, in der Schweiz sogar für 27 Prozent. Wenn die Zahl der Flüge weiter wächst, wird der Flughafen zur klimaschädlichsten Infrastruktur in unserem Kanton. Klimaziele mit sogenannten SAF (Sustainable Aviation Fuels) erreichen zu wollen, ist reine Augenwischerei. Vielmehr muss die Zahl der Flüge reduziert werden. Eine dringende Klimamassnahme ist darum der Ausbau der internationalen Zugverbindungen.