Der Bundesrat hat heute morgen die Änderung des kantonalen Richtplanes, welche die Umzonung des Uto Kulm vom Landwirtschaftsgebiet zum Erholungsgebiet von kantonaler Bedeutung beinhaltet, genehmigt.

Die Grünen des Kantons Zürich bedauern, dass der Bundesrat die Einwände der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) nicht höher gewichtet hat. Er trägt damit dazu bei, dass der Schutz der Landschaften von nationaler Bedeutung geschwächt statt gestärkt wird. Aus Grüner Sicht darf die Richtplanänderung auf keinen Fall zu einer Bauzone auf dem Üetliberg führen.
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