Keine Standortförderung ohne Klimaschutz!
Das von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) verabschiedete Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz (SFUEG) berücksichtigt in keiner Weise den Klimaschutz. Die entsprechenden Anträge der GRÜNEN wurden von der bürgerlichen Mehrheit in der WAK durchwegs abgelehnt. Stattdessen hat die Kommission ein wirkungsloses Bürokratiemonster geschaffen. Das passiert, wenn liberales Unternehmertum mit staatlichen Mitteln gefördert werden soll.
Viel Misstrauen und Bürokratie statt schlanke Gesetzgebung
Das von der WAK dem Kantonsrat unterbreitete Standortförderungs- und Unternehmensentlastungsgesetz ist von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Verwaltung und den öffentlich-rechtlichen Anstalten geprägt. Die bürgerliche Mehrheit in der WAK schafft ein Kontrollgesetz gegenüber ihren eigenen Regierungsratsmitgliedern. Statt den Grundsatz zu leben, dass der Kantonsrat die Gesetze erlässt und die Verwaltung für die Umsetzung zuständig ist, wird die Regierung über fast jeden Schritt öffentlich penibel Rechenschaft ablegen müssen.
Kontrolle und Rechenschaft schafft keine Entlastung
Geht es nach dem Willen der bürgerlichen WAK-Mehrheit, so wird ein Berichts- und Kontrollwesen eingeführt, das vor allem einen grossen Aufwand verursacht. Eine Entlastung für die Unternehmen ist damit aber keine erreicht. Stattdessen wird viel Geld im Berichtwesen versickern. Auch die gesetzliche Verankerung von elektronischen Schnittstellen zwischen Unternehmen und Verwaltung ist nicht mehr als eine Absichtserklärung oder die Legiferierung eines Wunsches. Entlastung bietet sie keine.
Keine Verankerung der Klimaziele
Dass bei der Standortförderung auch die Klimaziele berücksichtigt werden müssen, sollte angesichts der Folgen des fortschreitenden Klimawandels selbstverständlich sein. Nicht so in der WAK. Entsprechende Anträge der GRÜNEN und der unterstützenden Parteien wurden von der WAK-Mehrheit durchs Band abgelehnt. Die GRÜNEN werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Klimaziele des Kantons Zürich und des Bundes in allen Bereichen mit wirksamen Massnahmen eingehalten werden.