Die Mehrheit der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit möchte dieses Grundrecht zugunsten der Wirtschaftsfreiheit oder aufgrund fehlenden Vertrauens in die Fachlichkeit des medizinischen Personals einschränken. Darum soll der assistierte Suizid in privaten Heimen mit religiösem Hintergrund, in Spitälern und Psychiatrien nicht geduldet werden müssen.

Keine Benachteiligung durch institutionelle Vorschriften
Für die GRÜNEN ist zentral, dass Spitäler und Pflegeheime die Selbstbestimmung ihrer Bewohner:innen respektieren müssen. Eine Duldungspflicht stellt sicher, dass niemand aufgrund institutioneller Vorschriften benachteiligt wird. Es soll nicht mehr vorkommen, dass Schwerstkranke, welche Suizidhilfe in Anspruch nehmen möchten, das Spital verlassen müssen. Die Wahrung der Würde dieser Menschen stellt für die GRÜNEN die grundsätzlich kurative Ausrichtung von Spitälern in keiner Weise infrage.

Ebenso erachten die GRÜNEN die Palliative Care nicht als eine Alternative zum assistierten Suizid, sondern als unabdingbare Voraussetzung. Nur dort, wo Palliative Care umgesetzt wird, kann sich eine Person in Freiheit für einen assistierten Suizid entscheiden.

Verantwortungsvoll handeln bei wirtschaftlicher Belastung
Dass Menschen aus Kostengründen in den assistierten Suizid getrieben werden, ist eine ernstzunehmende Befürchtung. Umso genauer müssen die Abklärungen getroffen werden, wenn jemand sich für einen assistierten Suizid entscheiden möchte. Ebenso ist zu fragen, wie die weitere Ökonomisierung des Wertes des menschlichen Lebens verhindert werden kann.

Selbstbestimmung bis zuletzt ist Ausdruck von Würde, Achtung und Mitmenschlichkeit – Werte, die auch am Lebensende gelten müssen. Darum unterstützen die GRÜNEN die Initiative.