Die Gesetzesvorlage der Sicherheitsdirektion will mit Datenaustausch und Überwachung vorwärts machen. Die Forderungen der GRÜNEN nach einem besseren Schutz der Grundrechte, z.B. die Beschränkung des Einsatzes von Staatstrojanern, wurden vereinzelt in die Vorlage aufgenommen. Es mangelt aber weiterhin an klaren Zweckbestimmungen und verbindlichen Regelungen, welche der Überwachung ausreichend Grenzen setzen. Hier besteht Handlungsbedarf, dem sich die GRÜNEN im Kantonsrat annehmen werden.

Automatisierte Identifizierung nur für Fahrzeuge

Der Einsatz von Gesichtserkennungssystemen soll mit der automatisierten Fahndung im Strassenverkehr ausgebaut werden. Damit geraten immer mehr Menschen im öffentlichen Raum ins Visier der Massenüberwachung. Die GRÜNEN fordern eine ausnahmslose Beschränkung auf die Erfassung von Kontrollschildern und Fahrzeugen. Eine automatische Identifizierung mit biometrischen Daten im öffentlichen Raum lehnen die GRÜNEN ab.

Ebenso will die Sicherheitsdirektion, dass für das Erstellen von Bewegungsprofilen immer mehr Daten genutzt werden können. Sämtliche Polizeibehörden der Schweiz und andere öffentliche Stellen sollen dazu ihre Daten austauschen dürfen. Dabei sind zu wenig verbindliche Einschränkungen vorgesehen, welche die Bevölkerung vor flächendeckender Überwachung schützen würden.

Integration schafft Sicherheit

Wenn die Sicherheit der Bevölkerung die Einschränkungen von Grundrechten nötig macht, darf dies nur in Zusammenhang mit schweren Straftaten erfolgen. Sicherheitspolitik darf nicht Überwachung und Repression ins Zentrum stellen. Sicherheitspolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Vordergrund stehen soziale Gerechtigkeit, Integration, Rechtsstaatlichkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Lebensgrundlagen.