Die GRÜNEN sehen ein grosses Potenzial bei der Weiterentwicklung und Verdichtung im Siedlungsgebiet. Insbesondere die Einfamilienhausquartiere verfügen über Reserven von durchschnittlich 30%, weil meist nur ein Teil des aus rechtlicher Sicht zulässigen Bauvolumens realisiert ist. Mit den Erleichterungen im Planungs- und Baugesetz, die der GRÜNE Regierungsrat Martin Neukom jetzt zur Vernehmlassung vorlegt, müssen bestehende Gebäude in vielen Fällen nicht mehr abgerissen werden, um eine bessere Ausnutzung zu erreichen: Die Hürden zur Integration der bestehenden Bausubstanz, die oft den aktuellen Anforderungen nicht mehr ganz genügt, werden gesenkt – und die Möglichkeiten zur Ergänzung bestehender Bauten erweitert.

Viele positive Effekte
Die positiven Effekte dieser Erleichterungen liegen auf der Hand:

  • bessere Nutzung vorhandenen Wohnraums: ältere, oft alleinstehende, Einfamilienhausbesitzende können auf der eigenen Parzelle einfacher eine Einliegerwohnung realisieren. Das unternutzte Einfamilienhaus kann in seiner Bestimmung als Familienwohnung wieder übergeben werden.
  • Erhalt von günstigem Wohnraum: bestehender Wohnraum in Mehrfamilienhäusern wird nicht abgerissen, sondern erweitert oder ergänzt
  • Klimaschutz: viele Baumaterialien (insbes. Beton) sind CO2-intensiv. Durch die Weiterverwendung können grosse Mengen an Treibhausgasen eingespart werden.
  • Kreislaufwirtschaft: über 80% des Abfalls im Kanton Zürich stammen von Bauten. Durch die längere und teilweise Neunutzung von Bausubstanz kann der Materialverbrauch reduziert werden, und es braucht weniger neue Deponien.

Einzelne weitere Erleichterungen, wie für Aussendämmung, Ausrichtung der Wohnungen und Aufhebung von bestimmten Bewilligungsverfahren, werden die GRÜNEN genau prüfen. Die Aufhebung von Mindestflächen und Mindesthöhen für Wohnräume lehnen die GRÜNEN hingegen klar ab.