Der Bezirksrat hat entschieden – der Rechtstaat hat gesiegt
Die Grünen der Stadt Zürich sind hocherfreut, dass der Bezirksrat die vom Gemeinderat erlassene Observationsverordnung aufgehoben hat. Damit ist der Rekurs erfolgreich, den die Grünen zusammen mit der AL, CSP, Demokratischen Juristinnen und Juristen und anderen Organisationen Anfang Jahr eingereicht haben.
Die Grünen der Stadt Zürich sind hocherfreut, dass der Bezirksrat die vom Gemeinderat erlassene Observationsverordnung aufgehoben hat. Damit ist der Rekurs erfolgreich, den die Grünen zusammen mit der AL, CSP, Demokratischen Juristinnen und Juristen und anderen Organisationen Anfang Jahr eingereicht haben. Auch der Bezirksrat ist der Meinung, dass die Stadt Zürich mit der Observationsverordnung ihre Kompetenzen überschritten hatte.
Bereits in der Debatte im Gemeinderat wiesen die Grünen auf diesen Punkt hin. Eine Mehrheit aus SP und bürgerlichen Parteien ignorierten diesen Fakt jedoch und boxten eine schludrig formulierte Verordnung ohne Rechtsgrundlage durch. Heute zeigt sich: es war ein Fehler.
Der Entscheid des Bezirksrates stärkt die Grundrechte der in der Stadt Zürich lebenden Menschen. Mit der Observationsverordnung wäre auf unzumutbare Weise in die Privatsphäre zahlreicher Zürcherinnen und Zürcher eingegriffen worden. Die Grünen der Stadt Zürich sind froh, dass der Bezirksrat dieser Entwicklung einen Riegel schiebt. Ähnliche Entwicklungen bei diesem Thema gilt es jedoch auch in Zukunft nicht nur juristisch, sondern auch politisch zu bekämpfen. Dass der Stadtrat in seiner Medienmitteilung den Kanton geradezu aufruft eine Rechtsgrundlage für Observationen im Sozialhilfegesetz zu schaffen, nehmen die Grünen zur Kenntnis. Sollte der Kantonsrat jedoch ein ähnlich unverhältnismässiges Gesetz schaffen, wie es in der nun aufgehobenen Observationsverordnung vorgesehen war, ist der Widerstand der Grünen gewiss.