Trotz der angekündigten Härtefallkommission bleiben die Missstände im Migrationsamt eine Tatsache. Die äusserst schikanöse Ausgestaltung der Nothilfe muss und kann Regierungsrat Hollenstein in eigener Regie und ohne gesamteidgenössische Koordination verbessern.

Weil die Zuweisung der Nothilfeempfangenden auf die Kantone durch den Bund erfolgt, wird zudem auch eine humanere Ausgestaltung der Nothilfe (keine Migrosbons sondern Bargeld, Fahrkarten für amtlich geforderte Reisen, Stopp der wöchentlichen Umplatzierung, der sogenannten «Dynamisierung») keinerlei Sogwirkung auf Asylsuchende in anderen Kantonen mit sich bringen.

Es gibt also keinen Grund, die Nothilfe im Kanton Zürich nicht so auszugestalten, dass sie den minimalsten Ansprüchen an die Menschenwürde endlich gerecht wird.

 
 
Für Rückfragen:

Jeanine Kosch, Co-Präsidentin Grüne Kanton Zürich, 079 354 36 57