Der Zürcher Kantonsrat hatte den Regierungsrat 2022 damit beauftragt, an der Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einen Antrag für eine klimaverträgliche Anlagestrategie zu stellen. Doch der Regierungsrat verhält sich verfassungswidrig und missachtet den Auftrag des Kantonsrates.

Am 15. Mai 2022 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich den Klimaschutz in der Zürcher Verfassung verankert. Der Klimaschutzartikel (KV Art. 102a) gibt dem Kanton den Auftrag, sich für die Begrenzung der Klimaerwärmung und dessen Auswirkungen einzusetzen. Richtlinie dazu sind die Ziele des Bundes und die internationalen Abkommen wie das Klimaschutzabkommen von Paris.

Unmissverständlicher Auftrag des Parlaments

Mit der Überweisung des Postulats der GRÜNEN (KR-Nr. 90/2020) hatte eine Mehrheit des Kantonsrats den Regierungsrat beauftragt, genau dieser Aufgabe nachzukommen: Der Kanton Zürich ist einer der grössten Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank. Deshalb sollte der Regierungsrat an der Generalversammlung einen Antrag stellen, damit die SNB ihre Anlagepolitik so ausrichtet, dass ihre Finanzanlagen den Klimawandel nicht beschleunigen.

Wortgewaltig hat der Regierungsrat in seinem Bericht auf das Postulat nun erklärt, warum er einen solchen Antrag nicht stellen will. Dabei versteckt er sich vor allem hinter formalen Argumenten und althergebrachten Gepflogenheiten.

Nationalbank ist rechtlich zum Klimaschutz verpflichtet

In ihrer abweichenden Stellungnahme zum Postulat 90/2020 haben die GRÜNEN nun klar dargelegt, dass die SNB Teil des Schweizerischen Rechtssystems ist und sich dadurch von Staatsverträgen wie dem Klimaabkommen von Paris nicht ausnehmen kann. Zudem hat die SNB ihre eigenen Anlagerichtlinien mehrfach geändert und schliesst Anlagemöglichkeiten im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen oder geächteten Waffen aus.

Warum die SNB nicht bereit ist, ihre Anlagerichtlinien mit dem Pariser Klimaschutzabkommen kompatibel zu machen, ist nicht nachvollziehbar. Genauso unverständlich ist, warum die Zürcher Regierung hier nicht tätig werden will und den Verfassungsauftrag der Zürcher Bevölkerung missachtet.