Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz

 

Die Vorlage zum kantonalen Bürgerrechtsgesetz, welche in der kantonsrätlichen Kommission vorberaten wurde, hat nach wie vor Verbesserungsbedarf. Die GRÜNEN setzen sich vor allem dafür ein, dass Einbürgerungen erleichtert und künstliche Hürden abgebaut werden.

Die Vorlage, die der Regierungsrat der Kommission vorgelegt hat, hat bei den GRÜNEN keine Euphorie ausgelöst. Vieles orientiert sich eng an der verschärften Bundesregelung und drückt keine Willkommenskultur aus. Die GRÜNEN begrüssen aber, dass dem Wildwuchs von Integrationstests ein Riegel geschoben wird. Zufriedenstellend ist auch, dass das erforderliche Sprachniveau neu auf Gesetzesstufe festgehalten ist und die strengen Bundesanforderungen nicht noch weiter erhöht werden.

 

Keine Gebühren für U26-Jährige und mehr Fairness bei den Betreibungen
Die GRÜNEN werden sich im Kantonsrat für eine Senkung der Einbürgerungshürden für U26-Jährige einsetzen. Ihnen sollen die Gebühren erlassen werden, da die Einbürgerung ein wichtiger Katalysator für die Integration ist. Ebenso fordern die GRÜNEN mehr Fairness bei der Berücksichtigung von Betreibungen. Wer ohne Verschulden betrieben wird, soll nicht mit einer langen Wartezeit auf den Schweizerpass bestraft werden.

 

Verschärfungsgelüste der bürgerlichen Seite müssen abgewehrt werden
Die SVP und FDP wollen die Schraube weiter anziehen. Sie wollen die Wohnsitzfristen erhöhen, die Sperrung nach Sozialhilfebezug verlängern, sie fordern noch bessere Deutschkenntnisse und wollen die Gebühren für Junge erhöhen. Mit Mitte-Links werden sich die GRÜNEN in der Ratsdebatte gegen diese unhaltbaren Verschärfungen einsetzen. Sollten diese wider Erwarten eine Mehrheit finden, behalten sich die GRÜNEN vor, das Gesetz abzulehnen.