Sozialhilfe ist keine Almosen-Tätigkeit, sondern eine solidarische Errungenschaft unserer Gesellschaft. Wir glauben: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner soll anständig und in Würde leben können. Unsere Gesellschaft funktioniert nur so gut, wie der Ausgleich gewährt ist. Sie funktioniert nur so gut, wie es den Schwächsten geht. Sozialhilfe ist beileibe kein Zuckerschlecken: Ich empfehle uns allen, die SKOS-Richtlinien oder die Vergütungsansätze der Sozialhilfe zu studieren. Wie würden Sie konkret mit diesen Geldbeträgen leben?

Klar ist: Die Sozialhilfe braucht feste Richtlinien und eine funktionierende Kontrolle. Wir Grünen sagen darum auch JA zur Sozialbehörde: als verlängerter Arm der parlamentarischen Aufsicht und Kontrolle und als Garant für eine starke und funktionierende Sozialhilfe. Entsprechend ist die Sozialbehörde für Kontrollen und Entscheide zuständig, die nicht normiert werden können. Denn Sozialhilfe ist nicht – und zum Glück nicht – einfach normiert, sondern sie wird im besonderen Einzelfall auch angepasst.
Bei der ganzen Debatte zur Sozialhilfe ist es wichtig zu betonen: Soziale Wohlfahrt misst sich nicht nur in Franken und Rappen, sondern auch im Umgang miteinander. Die Sicherung über die Sozialhilfe ist dabei ein wichtiger Eckpfeiler, zu dem wir Sorge tragen müssen. In den letzten Jahren wurde medial auf die wenigen Personen eingedroschen, die unstrittig die Sozialhilfe missbraucht haben. Namentlich die SVP machte so Stimmung. Dieses offensichtliche parteitaktische Gewitter – im Schlepptau einiger weniger Medien – ist zwar unterdessen versandet. Den Schaden davon trugen aber alle Sozialhilfe-Empfänger/innen – eben auch die grosse Mehrheit der Ehrlichen. Und auch das Vertrauen in die Sozialbehörden blieb angeschlagen.
Nun, mit der Reform der Sozialbehörde, gehen wir einen Schritt vorwärts. Die Verantwortlichkeiten, die Aufgaben und die Kompetenzen sind klarer zugeordnet. Die Sozialen Dienste einerseits leisten unter der operativen Führung durch den Sozialvorsteher täglich einen riesigen Einsatz. Dafür ein herzliches Dankeschön! In unklaren so genannten Nicht-Normfällen soll aber andererseits weiterhin die Sozialbehörde entscheiden, um auch dort für faire und einheitliche Massstäbe zu sorgen. Zudem werden Abläufe und Entscheidungen der Sozialen Dienste durch die Sozialbehörde kontrolliert und bewilligt. Die Sozialbehörde muss politisch breit abgestützt sein und die Zusammensetzung der Parteienlandschaft widerspiegeln. Die zukünftig überschaubare Gruppe von 8 kompetenten Personen – ohne den Vorsteher des Sozialdepartementes – muss Lösungen finden, die politisch breit tragbar sind.
Dass allerdings dieses Gremium weiter durch den Vorsteher des Sozialdepartementes präsidiert werden soll, scheint uns weiterhin problematisch zu sein. Heute verteidigt der Vorsteher des Sozialdepartementes mit Inbrunst dieses Amt – obwohl er doch vor weniger als drei Monaten die ganze Sozialbehörde abschaffen wollte.
Ein institutionelles "Gnusch", ein Rollenkonflikt ist hier vorprogrammiert. Darum können wir der Neuregelung nicht überzeugt zustimmen. Trotz dieser bedeutenden Schwachstelle werden wir der notwendigen Reform nicht im Weg stehen, nur eine Fraktionsminderheit wird sie ablehnen. Wir erinnern jedoch insbesondere den jetzigen Vorsteher des Sozialdepartements daran, dass auch schwierigere Zeiten kommen werden. Unter Umständen kommt er sogar in die Situation, dass ihn die acht Personen der Sozialbehörde überstimmen und er eine Behörde offiziell zu vertreten hat, mit der er nicht einverstanden sein könnte. Das ist eine der Situationen, die wir ihm lieber ersparen wollten.
Politisch wesentlich allerdings bleibt so oder so das Signal, dass mit der aktuellen Reform viele erkannte Schwachstellen bereinigt und so das Vertrauen in die Institution Sozialhilfe wieder gestärkt werden kann. Denn wir brauchen ein gesellschaftlich breit abgestütztes Commitment zur Sozialhilfe – im Interesse aller Bedürftigen gerade und besonders jetzt, angesichts der auf uns zukommenden wirtschaftlich schwierigen Jahre!