Zuerst ein Zitat aus der NZZ am Sonntag: Huda Jawad sagt „Dass die muslimische Frau missbraucht wird um Wähler zu mobilisieren, zeugt vom Sexismus der westlichen Gesellschaft“ Sie trifft den Nagel auf den Kopf was Mario Fehr betrifft. Um rechte Wähler zu gewinnen, füllen neustens auch linke Männer wie Regierungsrat Fehr das mediale Sommerloch mit ihrer Hetze gegen Burka- oder Nikab-Trägerinnen. Sie machen aus Profilierungsgründen ein Problem, wo keines besteht. Die Burka sieht man eigentlich nie, den Nikab selten. Eigentlich nur im Sommer an der Bahnhofstrasse.

Zuerst ein Zitat aus der NZZ am Sonntag: Huda Jawad sagt „Dass die muslimische Frau missbraucht wird um Wähler zu mobilisieren, zeugt vom Sexismus der westlichen Gesellschaft“ Sie trifft den Nagel auf den Kopf was Mario Fehr betrifft. Um rechte Wähler zu gewinnen, füllen neustens auch linke Männer wie Regierungsrat Fehr das mediale Sommerloch mit ihrer Hetze gegen Burka- oder Nikab-Trägerinnen. Sie machen aus Profilierungsgründen ein Problem, wo keines besteht. Die Burka sieht man eigentlich nie, den Nikab selten. Eigentlich nur im Sommer an der Bahnhofstrasse.

Die Schweizerische Bundesverfassung spricht eine klare Sprache: Mit Art. 10 BV schützt sie die persönliche Freiheit. Dabei wird jedem auch zugestanden, dass er sich nach seinem eigenen Geschmack und Gutdünken kleiden darf. Die Bandbreite ist dabei gross, es ist weder verboten in kurzen Lederhosen herumzulaufen, weisse Socken zu tragen noch als weiss geschminkter Gothic zu erscheinen. Ob die entsprechende Kleidung der Mehrheit der Bevölkerung gefällt oder missfällt ist dabei nicht von Belang.

Den besonderen Schutz geniesst die religiös motivierte Kleidung. Sie geniesst nicht nur den Schutz der persönlichen Freiheit sondern auch denjenigen der Glaubens- und Gewissensfreiheit Das Bundesgericht hat sich dazu schon geäussert, lange bevor die Burka politisch zum Thema hochstilisiert wurde. Dazu gehören religiöse Kleidungsstücke wie die Kippa oder der Schtreimel bei jüdischen Religionsanhängern, die Soutane oder die Ordenstracht von Mönchen und Nonnen im Christentum, der Turban bei den Sikhs oder eben die Kopfbedeckung bei islamischen Frauen. So etwas generell zu verbieten, entspricht nicht der schweizerischen Tradition und dem gelebten liberalen Miteinander in der Schweiz.

Trotzdem wollen jetzt auch linke Männer gemeinsam mit dem Egerkinger Komitee der Rechten in die Verfassung schreiben, was Frauen auf der Strasse tragen dürfen und was nicht. Hier stellt sich die entscheidende Frage: Welches Problem soll mit einem neuen Verfassungsartikel eigentlich gelöst werden?

Die erwähnten Schweizer Männer wollen nach ihren Aussagen über die Burka Frauenbefreiung betreiben. Das ist fadenscheinig und skandalös. Erstens treffen sie damit die Unterdrückten und nicht ihre „Herren“. Es sind gesellschaftliche Konventionen, die den Frauen die Burka aufzwingt. Nur damit dürfen die Frauen überhaupt auf die Strasse. Ohne Burka müssen sie im Haus bleiben. Man kann sich die Frage stellen, ob es besser ist, vom Ehemann zum Burka-Tragen gezwungen zu werden oder von Mario Fehr und Walter Wobmann ohne Burka zu einem Leben in den eigenen vier Wänden verdammt zu sein. Ein Burka Verbot ändert eben nichts an der Unterdrückung dieser Frauen.

Was auch nicht vergessen werden darf. Es kann, und das ist wohl für Männer und Frauen unserer westlichen Kultur schwer zu verstehen, auch der Wunsch der Frauen sein, sich unserem auf das äussere bestimmte Schönheitsideal zu entziehen. Sie ziehen es deshalb vor, den Körper zu verhüllen.

Ein weiteres, vorgeschobenes Motiv ist die Angst um die öffentliche Sicherheit. Auch das ist mehr als fadenscheinig. Terroristen kommen nicht in Burka, sondern in Jeans und T-Shirt um ja nicht aufzufallen. Auch aus Gründen der Sicherheit wäre ein Verbot zur Verschleierung wirkungslos.

Verstehen sie mich nicht falsch: Ich bin keine Befürworterin der Ganzkörperverhüllung. Muslimische Frauen sollen sich befreien können, wenn sie es wollen. Dazu braucht es einen Kulturwandel und das braucht Zeit. Wenn erwünscht, sollen wir ihnen dazu Hand bieten  Ein Verbot hilft hier nicht.

Meine Damen und Herren, Herr Fehr ist Regierungsrat. Wenn er also tatsächlich in der Burka ein Problem erkennt, so soll er dem Regierungsrat eine entsprechende Gesetzesvorlage beantragen und sich so einer seriösen politischen Diskussion im Rat stellen. Wenn nicht, soll er sich darauf beschränken, die Probleme in seinem Zuständigkeitsbereich zu lösen. Mehr erwarten wir nicht.

 

Esther Guyer, Fraktionspräsidentin, Grüne Kanton Zürich