Die Windgebiete sollen vor allem im Norden des Kantons zu liegen kommen: im Weinland und im Bezirk Winterthur. Hinzu kommen vereinzelte Windgebiete im Oberland und im Knonauer Amt. Die GRÜNEN begrüssen den Fortschritt im Windplanungsprozess, den sie mit der Motion 104/2022 „Interessengebiete für Windenergieanlagen festlegen“ angestossen haben. Die 20 Eignungsgebiete sind ein guter Anfang: Die 60 – 70 Windanlagen, die dadurch möglich werden, können insbesondere im Winter erneuerbaren und klimafreundlichen Strom für 70’000 Wärmepumpen liefern (ca. 530 GWh/Jahr).

Gebiete sind regional noch besser zu verteilen

Dass das Bachtel-Gebiet ausgeschlossen worden ist, erachten die GRÜNEN für richtig: In der Schutzzone um den Bachtel überwiegen die Natur- und Landschaftswerte den potenziellen Windertrag klar. Anders beurteilen die GRÜNEN den Umstand, dass das Gebiet Pfannenstiel wegen der Zivilluftfahrt in die Reserve zurückgestellt worden ist: Einerseits sollen die Windeignungsgebiete im Kanton regional noch besser verteilt werden, andererseits darf das grosse Windpotenzial im Pfannenstiel-Gebiet nicht wegen der Zivilluftfahrt brachliegen. Der Konflikt mit der Aviatik muss durch technische Anpassungen auf Seite des Flugbetriebs gelöst werden.

Breite Interessensabwägung

Für die GRÜNEN ist klar: Es muss für jedes einzelnes Eignungsgebiet eine ausgewogene Interessensabwägung stattfinden. Deshalb werden die GRÜNEN in der bevorstehenden Vernehmlassung mit lokalen Interessensvertreter:innen genau prüfen, ob Aspekte des Natur-, Vogel- und Landschaftsschutzes betroffen sind und ob sich dies durch die Gewinnung von Windstrom aufwiegen lässt. Das gleiche gilt für die Siedlungsverträglichkeit.

Klimaschutz macht schnellere Verfahren nötig

Angesichts der Dringlichkeit des Klimaschutzes befürworten die GRÜNEN die Verkürzung des Windplanverfahrens auf sechs Jahre. Wichtig ist, dass die Mitspracherechte von Gemeinden und Bevölkerung im Rahmen des neuen kantonalen Plangenehmigungsverfahren ausreichend gewährleistet sind.