Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli wollte heute gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien im Kantonsrat die Motion «Stopp Pflexit. Hopp Kanton Zürich» über den Geschäftsbericht 2025 abschreiben. Damit wäre ein zentraler Auftrag der Pflegeinitiative für erledigt erklärt, obwohl die geforderten Verbesserungen der Arbeitsbedingungen bis heute nicht umgesetzt wurden. Es ist offensichtlich, dass bis heute keine Absichten bestehen, die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Darum machen die Grünen und die AL einen sehr konkreten Vorschlag für Leistungserbringer auf der Spitalliste. Die Motion bleibt weiterhin notwendig, da es eine gesetzliche Grundlage braucht, wie die Arbeitsbedingungen aller Pflegefachpersonen normalisiert werden können.

Regierungsrat drückt sich vor der Umsetzung des Volkswillens
Der Auftrag ist unmissverständlich: Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen verbessert werden. Der Regierungsrat hat die Abschreibung der Motion mit dem Argument begründet, zuerst müsse der Bund das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) verabschieden, bevor der kantonale Handlungsbedarf geklärt werden könne. Das ist eine Schutzbehauptung. Seit der Annahme der Volksinitiative forderte der Bund regelmässig die Kantone auf, zu handeln. Die Gesundheitsversorgung liegt in der Verantwortung der Kantone. Der Nationalrat hat zudem das BGAP im April 2026 in zentralen Punkten abgeschwächt. Wer jetzt auf Bern wartet, wartet auf nichts.

Freiwilligkeit reicht nicht – es braucht verbindliche Regeln
Täglich verlassen Pflegefachpersonen den Beruf, nicht weil sie ihn nicht lieben, sondern weil die Bedingungen nicht stimmen. Zu wenig Personal auf den Stationen, unplanbare Dienstpläne, fehlende Karriereperspektiven: Das ist die Realität in vielen Zürcher Spitälern und Pflegeheimen. Und das ist der Grund, warum der Pflegeberuf trotz Ausbildungsoffensive nicht attraktiv genug ist.

Parlamentarische Initiative als konkreter nächster Schritt
Die PI verlangt die Verankerung verbindlicher Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Personalausstattung im Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG).
Der Kanton Zürich hat als Leistungsauftragsgeber eigene Hebel. Er muss sie nutzen, unabhängig davon, was in Bern beschlossen wird.