Uto Kulm: Billiger Trick statt Durchsetzung des Rechts
Die Grünen wehren sich vehement gegen die heute vorgestellte Lex Fry für den Üetliberg: die Aufnahme des Uto Kulm als Erholungszone in den Richtplan. Mit diesem Winkelzug will die Kommissionsmehrheit die illegalen Bauten auf dem Uto Kulm nachträglich bewilligungsfähig machen. Leidtragende dieses billigen Tricks sind Erholungsuchende, Landschaft und Natur – und nicht zuletzt das Recht: Vor Abschluss der Rechtsverfahren stellt die Änderung der Rechtssituation eine Aufweichung der Gewaltentrennung dar.
Was sich die Zürcher Regierung und die Mehrheit der Kommission für Planung und Bau mit der heute vorgestellten Richtplanänderung erlauben, ist für die Grünen nichts anderes als ein dubioser Winkelzug und der Versuch, die Durchsetzung des geltenden Rechts zu hintertreiben. Üetliberg-Zampano Fry soll vor den Folgen seines illegalen Tuns bewahrt werden. Nun ist der Kantonsrat gefordert, dieser Einladung zum Rechtsbruch eine deutliche Absage zu erteilen.
Der Üetliberg ist das bedeutendste Naherholungsgebiet der Stadt Zürich. Er liegt im BLN-Gebiet 1306 und ist Rückzugsgebiet für Flora und Fauna im dicht besiedelten Agglomerationsgürtel um die Stadt. Der Betreiber des Uto Kulm hat trotz klarer rechtlicher Vorgaben die Anlage in den letzten Jahren in unzulässiger Weise erweitert und die öffentliche Zugänglichkeit des Aussichts punktes und des Wanderweges nur knapp gewährleistet. Helikopterflüge und Abholdienste mit Kleinbussen ab Bergstation sowie zahlreiche bewilligte und unbewilligte Fahrten von Gästen stören seither Erholungssuchende und Wildtiere.
Statt dem Treiben mit Nachdruck Einhalt zu gebieten, bot der Regierungsrat Hand für den Richt planeintrag und einen Gestaltungsplan, mit dem die unzulässigen Bauten nachträglich bewilli gungsfähig «gepimpt» werden sollen. Bei den abgeschlossenen und laufenden Verfahren konnten und können die Richter und Richterinnen kaum anders als auf Rückbau der unzulässigen Anlageteile entscheiden. Mit dem Richtplaneintrag sollen neu alle bereits erstellten Anlageteile bewilligungsfähig sein. Das ist, als ob während des Spiels plötzlich die Offsideregeln aufgehoben würden, und grenzt an Rechtsbeugung und Begünstigung. Die Grünen unterstützen dies nicht, sondern plädieren für die Ablehnung. Unrechtmässiges Vorgehen darf nicht belohnt werden.
Erholungsnutzung und Natur sollen auf dem Üetliberg wieder Vorrang vor Trubel finden. Der Regierungsrat soll ein Gesamtkonzept für den Üetliberg vorlegen, wie dies im Postulat 253/2004 gefordert wird.
Rückfragen:
Françoise Okopnik, Kantonsrätin Grüne, KPB, 078 803 01 48 (ab 11:30 Uhr)
Martin Geilinger, Kantonsrat Grüne, KPB, 079 258 57 00
Esther Guyer, Fraktionspräsidentin Grüne, 079 699 13 45