Kulturlandinitiative: Grüne gelangen ans Bundesgericht
Mit dem Nichteintreten auf die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative beweist der Zürcher Kantonsrat, dass er nicht bereit ist, den Volksauftrag umzusetzen. Mindestens 1’000 Hektaren Kulturland sind damit unmittelbar bedroht. Die Grünen werden deshalb mit einer Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht gelangen, um so dem Volkswillen endlich Gehör zu verschaffen.
Das Trauerspiel rund um die Kulturlandinitiative nimmt heute ein vorläufiges Ende. Der Kantonsrat beweist mit seinem Nichteintreten, dass er nicht einmal bereit ist, über die Umsetzung der Initiative zu diskutieren. Eine Betonfront im Rat stellt sich damit auf den Standpunkt der Regierung, dass die Anliegen der Kulturlandinitiative bereits im revidierten Richtplan aufgegriffen wurden. Die Grünen sind hier dezidiert anderer Meinung. Sie haben sich während der Richtplandebatte mit über hundert Anträgen konstruktiv für eine Umsetzung der Initiative im Richtplan eingesetzt. Die Anträge zur Reduktion des Siedlungsgebiets blieben mit zwei Ausnahmen chancenlos. Jetzt zu behaupten, der Richtplan genüge, ist nicht nur falsch sondern auch verlogen. In Zahlen: Mit dem neuen Richtplan sind gegen 1’000 ha zur Überbauung frei geworden, die bei einer textgetreuen Umsetzung der Kulturlandinitiative nun geschützt wären. Der Richtplan kann dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Es wäre aber das Mindeste, dass sich die Stimmberechtigten, die die Kulturlandinitiative befürwortet haben, nun auch verbindlich zu deren Umsetzung äussern können.
Die Grünen sind überzeugt, dass so nicht mit dem Volkswillen umgegangen werden darf. Es kann nicht sein, dass ein Volksentscheid so einfach entsorgt wird und der Kanton Zürich in Sachen Kulturlandschutz heute am gleichen Punkt steht wie vor der Abstimmung vom 17. Juni 2012.
Die Grünen werden deshalb mit einer Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht gelangen. Der Kampf der Grünen zum Erhalt des Kulturlandes geht weiter!