Zürcher Regierungsrätinnen und Regierungsräte brauchen keine Zusatzentschädigungen. Vertretungsaufgaben für den Kanton gehören zu ihrem Pflichtenheft. Die Grünen fordern darum im Kantonsrat einen vollständigen Verzicht.

Die Mitglieder des Zürcher Regierungsrates verdienen zweifelsohne anständig. Üben sie als Vertreter des Kantons in Unternehmungen, Anstalten und Organisationen Funktionen aus, für welche besondere Entschädigungen wie fixe Honorare, Sitzungsgelder oder Pau-schalspesen ausbezahlt werden, sollen diese künftig vollumfänglich an die Staatskasse fallen. Das fordern die Grünen in einer parlamentarischen Initiative, die am Montag im Kantonsrat eingereicht wird.
Zwar sind die Möglichkeiten für solche zusätzlichen persönlichen Bezüge im Kanton Zürich zurückhaltender ausgestaltet, als das offenbar in anderen Kantonen der Fall ist. Nach Ansicht der Grünen ist aber nicht einzusehen, weshalb die genannten Entschädigungen nicht vollumfänglich der Staatskasse zufallen, aus der die Regierungsmitglieder ihren Lohn be-ziehen. Das gilt nicht nur in Zeiten eines angespannten Staatshaushaltes. Solche Tätigkeiten gehören schlicht zum Pflichtenheft ihres Amtes und bedürfen keiner zusätzlichen finanziellen Abgeltung.
Sparsamkeit gilt auch vor der eigenen Haustür
Die Boni-Kultur in Teilen der Wirtschaft und v.a. ihre Auswüchse gerieten in den letzten Jahren zu Recht zunehmend unter öffentlichen Beschuss. Auch wenn die persönlichen Be-züge von Zürcher Regierungsmitgliedern aus Zusatzmandaten weder in ihrer Art noch in ihrer Höhe damit vergleichbar sind, soll nach Auffassung der Grünen künftig ganz damit Schluss sein. Sparsamkeit im Umgang mit Steuergeldern gilt auch vor der eigenen Haustür.
Die Grüne Kantonsratsfraktion fordert darum eine klare, griffige und unbürokratische Neuregelung und die Aufhebung des heute gültigen Beschlusses über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrates aus dem Jahr 1991.