Ahnungsloser Regierungsrat schadet der Zürcher Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduzenten: Koexistenz mit Gentech-Pflanzen ist nicht möglich!
Die Grünen Kanton Zürich staunen über die Ahnungslosigkeit des Regierungsrates, der in seiner Vernehmlassung die Änderung des Gentechgesetzes und die Koexistenzverordnung begrüsst. Die vorgesehene Gesetzesrevision und Koexistenzverordnung schadet der Zürcher Landwirtschaft und Nahrungsmittelverarbeitern.
Mit der vorgesehenen Revision des Gentechgesetzes und der Koexistenzverordnung sollen:
- die Freisetzung von GVO-Sorten mit Antibiotika-Markern erlaubt werden (Aufhebung Art. 6 Abs. 2 Bst.c).
- Regeln für die Koexistenz erlassen werden (Art. 7), die völlig untauglich sind.
- die Produzenten von GVO-Pflanzen geschützt werden – statt die GVO-freie Landwirtschaft vor GVO-Produzenten (neuer Art. 19c)
- das heutige Versagen bei der Bekämpfung der unerwünschten Ausbreitung von transgenem Erbmaterial weitergeführt werden.
Mit der Einführung der Koexistenzverordnung sollen lächerliche Isolationsabstände eingeführt werden. Ein Isolationsabstand von 100 Metern bei Mais ist kein Isolations-abstand! Die Verbreitung von Pollen geht über Kilometer! Eine Auskreuzung in Wildgräser kann so nicht unterbunden werden.
Der ohnehin schon gebeutelten Imkerei würde der Gnadenstoss versetzt (siehe auch Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes C-442/09, Honig mit GVO-Pollen darf nur als GVO-Produkt zugelassen werden).
Die Klärung der Haftungsfrage wird nicht im Gesetz geregelt. Die Nachweispflicht wird den benachbarten Landwirten auferlegt sowie der nachgelagerten Verarbeitung. Damit würde die normale Nahrungsmittelproduktion mit erheblichen Zusatzkosten belastet. Nur wer keinerlei Ahnung von den realexistierenden Abläufen in der Verarbeitungskette hat, kann so einen Mist überhaupt in eine Verordnung schreiben.
Falls die Revision des Gentechgesetzes und die Koexistenzverordnung so bewilligt würden, verlangen die Grünen des Kantons Zürich schon heute, dass der Regierungsrat nach dem neuen Art. 19 a GTG für den ganzen Kanton eine 100% gentechnikfreie Landwirtschaft beantragt, dafür die Trägerschaft übernimmt und diese auch finanziert.
Selbstverständlich würden die Grünen bei einem Referendum gegen diese Gesetzesvorlage in vorderster Front stehen!