Nutzungsvertrag Uto Kulm: Hotelier zieht Kanton und Stadt über den Tisch
Die GRÜNEN haben sich seit dem Beginn der Expansion des Hotels Uto Kulm vor bald 10 Jahren (!) gegen die zunehmenden Immissionen und die illegalen Ausbauten und für die Rechte der Ruhe- und Erholungssuchenden auf dem autofreien Zürcher Hausberg eingesetzt. Mit der Petition „Stopp dem Rummel auf dem Üetliberg!“ (mit über 7300 Unterschriften) und mehreren parlamentarischen Vorstössen haben die GRÜNEN erreicht, dass vor fünf Jahren vom Kanton und den Anrainergemeinden die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts zur Regelung der vielen Konfliktpunkte an die Hand genommen wurde, auf dass wieder Ruhe auf dem Berg einkehre… Eine falsche Hoffnung, wie sich gezeigt hat.
Die GRÜNEN haben sich seit dem Beginn der Expansion des Hotels Uto Kulm vor bald 10 Jahren (!) gegen die zunehmenden Immissionen und die illegalen Ausbauten und für die Rechte der Ruhe- und Erholungssuchenden auf dem autofreien Zürcher Hausberg eingesetzt. Mit der Petition „Stopp dem Rummel auf dem Üetliberg!“ (mit über 7300 Unterschriften) und mehreren parlamentarischen Vorstössen haben die GRÜNEN erreicht, dass vor fünf Jahren vom Kanton und den Anrainergemeinden die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts zur Regelung der vielen Konfliktpunkte an die Hand genommen wurde, auf dass wieder Ruhe auf dem Berg einkehre… Eine falsche Hoffnung, wie sich gezeigt hat.
Heute müssen wir mit Enttäuschung und Empörung feststellen, dass der Nutzungsvertrag zwischen der Hotel Uto Kulm AG, den Standortgemeinden Zürich und Stallikon sowie dem Kanton Zürich unter Federführung von SVP-Baudirektor Kägi praktisch alle strittigen Punkte zu Gunsten des Hoteliers und zu Lasten der Natur und der Erholungssuchenden regelt. Die geplanten Neuregelungen bringen eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Rechtsordnung; wie weit sie sogar Verstösse gegen Bundesrecht (Natur- und Heimatschutzgesetz, Raumplanungsgesetz) und kantonales Recht (u.a. Landschaftsschutzgebiet) enthalten, wird im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan von den Gerichten zu klären sein.
Die freie Zugänglichkeit auf dem Aussichtsplateau Uto Kulm soll durch zwei grosse Aussenrestaurantbereiche und einen Helikopterlandeplatz beschränkt werden, wo „just for fun“ Helikopter knattern werden und der zulässige Motorfahrzeugverkehr soll mit 4’000 Fahrten pro Jahr gegenüber der heutigen Fahrverbots-Regelung verdreifacht werden, um nur die krassesten Beispiele zu nennen. Dieser letzte Punkt verletzt ausserdem den Dienstbarkeitsvertrag der Stadt Zürich mit dem Besitzer des Hotels Uto Kulm, in welchem festgehalten ist, dass sich der Wirt auf maximal 38 Lieferanten- und 35 Beschäftigtenfahrten pro Woche verpflichten müsse.
Es ist daher unverständlich, wie der Stadtrat von Zürich, der noch vor vier Monaten die Vorschläge der Baudirektion scharf kritisiert hat, diesen «Knebelvertrag» unterzeichnen und damit die Interessen der erholungssuchenden Stadtbevölkerung und den klaren politischen Auftrag des Parlaments missachten konnte.
Rückfragen:
Ueli Nagel, Mitglied der GPK, 044 461 08 20
Markus Knauss, Fraktionspräsident Grüne, 079 642 27 29, 044 291 33 00