Jugendstaatsanwalt Gürber hat mit dem Porträt im Fernsehen SRF weder sich noch dem Jugendstrafrecht einen guten Dienst erwiesen. Daran lässt sich nichts beschönigen. Es ist richtig, dass der Justizdirektor sich im Detail dazu informieren lässt.

Der Film war der Aufreger der vergangenen Woche und hat grosses Unverständnis ausgelöst. Die Diskussion um den Einzelfall findet statt, darf sich aber nicht darauf beschränken. Es sind verschiedene Zeitungsartikel erschienen, die den Massnahmenvollzug im Jugendstrafrecht nüchtern analysieren. Tageskosten von bis zu 1500 Fr. zum Beispiel in der forensischen Kinder- und Jugendpsychiatrie von Basel Stadt sind zweifellos ein hoher Preis, den es aufzubringen gilt.

Das Jugendstrafrecht ist primär massnahmenorientiert und dient dem Ziel der Stärkung der Gesellschaftsfähigkeit der Jugendlichen. Gelingt das, kostet das auf die Dauer weniger als eine kriminelle Karriere mit vielen Gefängnisauftenhalten.

In diesem Zusammenhang ist es aber auch Fakt, dass wir im Kanton Zürich jedes Jahr zwei bis drei jugendliche Straftäter mit einem Gewaltpotenzial haben, für die unsere Institutionen kein Angebot haben.

Was sind die Alternativen und sind diese Alternativen wirkungsvoller und auf lange Sicht preiswerter? Es ist einfach, dieses Thema mit populistischen Forderungen zu bewirtschaften. Sehr viel anspruchsvoller ist es für das Personal, das tagtäglich mit straffälligen Jugendlichen arbeitet.

Jugendanwalt Gürber ist ein Praktiker. Die Jugendlichen sitzen bei ihm am Tisch. Er muss auch für schwierigste Fälle Lösungen suchen. Leute wie er übernehmen in einer gesellschaftlich zentralen Frage eine hohe Verantwortung. Es ist leicht diesen Leuten in den Rücken zu fallen, wenn man selber kein My Verantwortung übernehmen muss für eigene Aussagen.

Es wäre für alle besser, jetzt den Stecker zu ziehen und den Bericht der Regierung abzuwarten. Wir sind überzeugt, dass dieser sehr sorgfältig ausfallen wird.