Letzten Dienstag wurde bekannt, dass der Modulbau des Universitätsspitals Zürich keine Baubewilligung erhält. Die dadurch ausgelöste Betriebsamkeit der kantonalen Politik sagt viel über die Befindlichkeit gewisser Beteiligter aus, trägt aber nichts zur Problemlösung bei.

Zu den Diskussionen der letzten Woche drei Bemerkungen:

Erstens:

Die juristischen Fragestellungen rund um die Nicht-Erteilung der Baubewilligung will und kann ich nicht beurteilen. Dazu fehlt mir schlicht die baurechtliche Kenntnis – dies offensichtlich im Gegensatz zu zahlreichen Kolleginnen und Kollegen, die sich im Verlauf der letzten Woche eher überraschend als Baurechtsexperten geoutet haben.

Wir befinden uns in einem Rechtsstaat, und die juristischen Fragen können von weiteren Instanzen beurteilt werden. Dass der Regierungsrat diesen Weg beschreitet und an das Baurekursgericht gelangt, ist sicher richtig. Bis dieses Verfahren beendet ist, sollten wir uns mit einer Wertung des Entscheides zurückhalten.

Zweitens:

Die Diskussionen der letzten Woche lenken davon ab, dass das Universitätsspital die Planung des Modulbaus viel zu spät an die Hand genommen hat. Auch hat man es verpasst, einen Plan B auszuarbeiten – eine Ablehnung des Baugesuchs lag von Anfang an im Rahmen des Denkbaren.

Dies sind Versäumnisse des Universitätsspitals, die unsere Aufsichtskommission beschäftigten sollten. Ratsmitglieder, die lieber Baujuristerlis spielen oder sich mit den Finanzausgleichszahlungen an die Stadt Zürich befassen, drücken sich vor ihrer eigentlichen Aufgabe.

Drittens:

Die Idee einer Fusion des USZ mit den beiden Stadtspitälern ist weder neu noch originell. Wir alle dürften uns einig sein: Es braucht eine verbesserte Kooperation zwischen den Spitälern. Ob eine Fusion hingegen die richtige Form ist, muss sehr sorgfältig diskutiert werden. Gerade das USZ hat in den letzten Jahren immer wieder eindrücklich gezeigt, dass ein gemeinsames organisatorisches Dach die tatsächliche Kooperation nicht automatisch verbessert.

Wenn kantonale Exponenten nun bereits davon sprechen, dass der Kanton die Fusion allenfalls verfügen soll, so ist dies ein altbekannter Reflex des Kantons gegenüber der Stadt Zürich, den wir auch in der Verkehrspolitik immer wieder erleben. Die Drohung ist arrogant, kaum umsetzbar und schlicht nicht zielführend.

Ich komme zum Schluss.

Die rechtlichen Fragen liegen bei den Rekursinstanzen, und das ist auch gut so.

Zur Lösung der politischen Fragen fordert die SP-Fraktion den Regierungsrat und den Zürcher Stadtrat auf, die Spitallandschaft Zürich gemeinsam weiterzuentwickeln. Dies schuldet die Politik den Menschen in Stadt und Kanton Zürich, aber auch den Angestellten in den betroffenen Spitälern.