Am 24. November stimmen wir über eine Reform des Krankenversicherungsgesetzes ab (EFAS: Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen). Diese will die Finanzierung von medizinischen Leistungen vereinheitlichenunabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Aktuell bezahlen die Kantone 55 Prozent der Kosten bei stationären Behandlungen. Bei den ambulanten Behandlungen leisten die Kantone keinen Beitrag.

Die Folgen der Reform werden innerhalb der GRÜNEN unterschiedlich bewertet. Befürworter*innen erhoffen sich tiefere Kosten und Prämien, weil durch die Reform ambulante Behandlungen gefördert werden. Gegner*innen der Reform befürchten, dass aufgrund des Einbezugs der Pflege die Prämien zusätzlich steigen werden. Die GRÜNEN Schweiz haben an ihrer Delegiertenversammlung vom 17. August die Stimmfreigabe beschlossen.

An unserer Mitgliederversammlung (GRÜNE Kanton Zürich) vom 25.10.24 in Winterthur wurde ebenfalls die Stimmfreigabe beschlossen.

Die Einschätzung der Arbeitsgruppe Gesundheit der GRÜNEN Kanton Zürich findet sich in diesem Dokument.