Fraktionserklärung der AL und der GRÜNEN zur Absage des Alba Festivals
Fraktionserklärung der AL und der GRÜNEN zur Absage des Alba Festivals
Es ist uns bewusst, die Bekämpfung der Pandemie ist vordringlich, bringt eine Einschränkung der Grundrechte, und die Massnahmen zur Bekämpfung sind eine Gratwanderung zwischen Freiheit und Verbot. Die kurzfristige Absage des Alba Festivals, des grössten kulturellen Ereignisses der albanischen Gemeinschaft, löst dennoch in verschiedener Hinsicht Bedenken aus. Die epidemiologischen Zahlen sind mindestens seit zwei Wochen konstant, die Fakten über die Impfquoten liegen auf dem Tisch. Eine derart kurzfristige Absage bringt nicht nur die Veranstalter in organisatorische und finanzielle Bedrängnis, sondern zeugt auch von einem Zaudern und Zuwarten der Regierung. Vorausschauendes Regieren sieht anders aus.
Die Hinweise auf die tiefe Impfquote der albanischen Gemeinschaft, auf die zu erwartende hohe Zahl der Teilnehmenden, welche aus verschiedensten Orten anreist, und auf die grosse Ansteckungsgefahr sind gegenüber dieser Gemeinschaft ausgrenzend und haben wenig mit dem Gebot der Rechtsgleichheit zu tun. Offenbar hat die Regierung kein Vertrauen in die von ihr selbst auferlegten Schutzkonzepte. Entweder taugen die Schutzkonzepte etwas und man stellt deren Umsetzung mit den nötigen Massnahmen sicher, oder die Schutzkonzepte, welche für alle Veranstaltungen gleich sind, taugen nichts. Wenn nur eine Veranstaltung verboten wird, impliziert dies, man traut den Veranstaltenden nicht. Dies ist ausgrenzend. Umso unverständlicher ist der Entscheid, wenn gleichentags eine mindestens so grosse Veranstaltung in der Stadt Zürich mit hoher Anziehungskraft für Menschen von nah und fern im Freien und Dutzenden von Anschlusspartys erlaubt wird.
Es ist verständlich, wenn sich die Angehörigen der albanischen Gemeinschaft sich so als Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse vorkommen. Wir erwarten vom Regierungsrat, dass er nicht nur intensiv das Gespräch mit der albanischen Gemeinschaft sucht, sondern auch die Veranstaltenden finanziell für sein kurzfristiges Handeln entschädigt.