Die Bildungskommission hat die Regierungsvorlage zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angepasst und schlägt dem Kantonsrat jetzt eine mehrheitsfähige Beteiligungsquote der Gemeinden sowie eine maximale Subventionshöhe des Kantons vor. Neu sollen die Gemeinden mindestens 20 % der Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung übernehmen, der Kanton kann sich mit bis zu 50 % an den Gemeindekosten beteiligen.

Spürbare Entlastung für die Eltern
Die GRÜNEN stehen klar hinter diesen Verbesserungen, die sie im Kantonsrat angestossen haben (Motion Karin Fehr: 314/2019). Eine Umfrage bei den Gemeinden hat gezeigt, dass der Gemeindeanteil bei den Kosten für Kindertagesstätten im Vorschulalter – ausgenommen sind Zürich und Winterthur – im Jahr 2022 durchschnittlich bei nur 7 % lag. Die nun vorgeschlagene Erhöhung auf 20 % führt bei vielen Eltern zu einer spürbaren Entlastung. Zwar wollten die GRÜNEN auch, dass sich der Kanton fix mit 50 % an der Unterstützung beteiligt. Sie fordern nun, dass der Kanton die vorliegende variable Lösung gezielt einsetzt, um den flächendeckenden Ausbau der Betreuungsangebote in den Gemeinden voranzubringen.

Besserer Zugang für Kinder mit Beeinträchtigung
Die GRÜNEN begrüssen es, dass der Kanton künftig die Mehrkosten für Kinder mit Beeinträchtigung übernehmen soll. So wird der Zugang zur familienergänzenden Kinderbetreuung vereinfacht und verbessert. Allerdings wären die Eltern von Kindern mit schwersten Beeinträchtigungen auf eine noch höhere Unterstützung angewiesen. Die GRÜNEN bedauern, dass sich dafür keine Kommissionsmehrheit finden liess.

Mehr Unterstützung für frühe (Deutsch-)Förderung
Ebenso soll sich der Kanton Zürich in Zukunft finanziell stärker an der frühen Förderung und insbesondere an der frühen Deutschförderung beteiligen. Die GRÜNEN befürworten dieses zusätzliche Engagement. Damit liegt der Ball auch bei den Gemeinden: Sie können den konkreten Bedarf an frühkindlicher Förderung vor Ort am besten einschätzen und sollen dafür die nötigen Angebote bereitstellen.

Insgesamt ein deutlicher Fortschritt
Für die Eltern im Kanton Zürich werden die Betreuungsangebote insgesamt bezahlbarer. Dadurch können mehr Eltern am Erwerbsleben teilnehmen. Gegenüber der heutigen Situation bringt die Vorlage einen deutlichen Fortschritt. Entsprechend trägt sie auch zur Linderung des Fachkräftemangels und zur Stärkung des Zürcher Wirtschaftsstandorts bei.