Die Revision des Energiegesetzes war schon länger angekündigt und ist in wesentlichen Bereichen sinnvoll. Die Änderungen in der Allgemeinen (ABV) und Besonderen (BBV I) Bauverordnung sind wichtige Schritte hin zu vernünftigen Bauvorschriften. Diese sind aber kontinuierlich und entsprechend dem technischen Fortschritt weiter zu entwickeln.

Das Verbot von Heizpilzen wird nur halbherzig vorgenommen, dieser Teil wird in der kantonsrätlichen Beratung nachzubessern sein. Das gleiche gilt für die Elektroheizungen. Ein Ersatz von Elektroheizungen macht energiepolitisch keinerlei Sinn und muss ebenfalls unterbunden werden.

Die Pflicht zur Abwärmenutzung bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Rohstoffen ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings muss hier der Kanton insbesondere bei bäuerlichen Anlagen seine heute kleinliche Bewilligungspraxis ändern. So macht es sehr wohl Sinn, wenn Sommerabwärme aus Biogasanlagen zur Trocknung von Holzschnitzeln verwendet wird, obwohl sich der Regierungsrat in der Beantwortung der Anfrage 4/2009 dazu ablehnend äusserte. Die Pflicht zur Nutzung von Sommerabwärme muss zwingend dahingehend interpretiert werden, dass bei bäuerlichen Anlagen Bauten wie z.B. Trocknungshallen für Holzschnitzeltrocknungsanlagen beförderlich bewilligt werden.

Rückfragen:

Robert Brunner, Kantonsrat Grüne, Steinmaur, 044 853 15 55