Zur Annahme der Motion bezüglich Neuregelung der kalten Progression im Kantonsrat: Erfolg bei der gesetzlichen Neuregelung der kalten Progression
Die von der SP und den Grünen gemeinsam mit der FDP eingereichte Motion zur Neuregelung der kalten Progression (269/2009) wurde heute vom Kantonsrat diskussionslos überwiesen. Der Regierungsrat hat drei Jahre Zeit, um eine Gesetzesänderung vorzulegen.
Mit der Gesetzesänderung wollen SP und Grüne einerseits erreichen, dass die Teuerung auf den Steuern (kalte Progression) in Zukunft schneller und regelmässiger ausgeglichen wird. Es soll nicht mehr so sein, dass die Teuerung über Jahre hinweg ohne Ausgleich angehäuft wird.
Andererseits soll es der Regierung nicht mehr möglich sein, den Ausgleich der kalten Progression taktisch einzusetzen. Der Regierungsrat nimmt die Zürcher Stimmbevölkerung zurzeit in Geiselhaft, indem er ihr den Ausgleich der kalten Progression nur bei einem Ja zur Steuergesetzrevision gewähren will.
Für SP und Grüne ist klar: Der Ausgleich der kalten Progression ist ein Rechtsanspruch, über dessen Gewährung der Regierungsrat keinen Spielraum braucht und haben soll.