Der ZFI-Bericht 2011 belegt einmal mehr, wie die Volkswirtschaftsdirektion beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm versagt. Die erneute Zunahme des ZFI Index um 6% baut auf folgenden Faktoren auf:

Der ZFI-Bericht 2011 belegt einmal mehr, wie die Volkswirtschaftsdirektion beim Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm versagt. Die erneute Zunahme des ZFI Index um 6% baut auf folgenden Faktoren auf:

  • Die starke Zunahme beim Nachtlärm im ZFI-Index 2010 wurde nicht korrigiert. Der Anteil HSD (Fluglärm von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) verbleibt auf dem Höchststand seit dem Jahr 2000.
  • Fluglärmstreuung: Der ZFI-Bericht bestätigt die Auswirkungen der Fluglärmstreuung über dichtbesiedeltem Gebiet. Die Gemeinden Regensdorf und Dällikon sind bereits mit einer Aufsichts- und Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt und die Flughafen Zürich AG vorgegangen. Es ist offensichtlich, dass wegen der Kuschelpolitik der Volkswirtschaftsdirektion mit der Luftfahrtindustrie Bundesgerichtsentscheide nicht oder nur verzögert umgesetzt werden.
  • Die Fläche, und damit auch die Bevölkerung, die mit einer Tagesbelastung von > 47 dB (A) belastet wird, nimmt kontinuierlich zu (Tabelle 2). Der ZFI-Index aus der Zeit vor dem Swissairgrounding zeigt, dass ein Kapazitätswachstum diese Fläche noch um mehrere 100 km2 ausweiten kann. Der paraphierte Staatsvertrag würde mit neuen Abflugrouten über den Norden und neuen Anflugrouten (gekrümmte Nord- und Ostanflüge) das belärmte Gebiet in der Flughafenregion massiv erweitern.

Finger weg vom ZFI!

Der ZFI 2010 führte in verschiedenen Kreisen zur Forderung, die Spielregeln des ZFI zu ändern. Der ZFI 2011 zeigt einmal mehr, dass der Bericht eine sehr differenzierte Analyse ermöglicht. Es ist unlauter, wenn man die Spielregeln ändern will, um das Resultat für die eigene Klientel zu verbiegen.

Die Grünen Kanton Zürich fordern die Gemeinden der Flughafenregion auf, analog den Gemeinden Regensdorf und Dällikon die Kuschelpolitik der Volkswirtschaftsdirektion mit der Luftfahrtindustrie vor Bundesgericht zu stoppen. National- und StänderätInnen werden aufgefordert, den paraphierten Staatvertrag mit seiner Kapazitätserweiterung  und der offensichtlichen Fluglärmstreuungsstrategie abzulehnen. Die Volkswirtschaftsdirektion wird aufgefordert, die Nachtflugsperre endlich konsequent umzusetzen und dafür zu sorgen, dass um 23:00 Uhr die letzten Flugzeuge in der Luft sind und nicht erst vom Dock ablegen.