Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz

Medienmitteilung der Grünen Kanton Zürich zum Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz

 

Die Revision des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes ist ein erster Schritt zum dringenden Abbau des übermässigen Wettbewerbs zwischen den Spitälern und zur Behebung von finanziellen Fehlanreizen an den Kliniken. Für die GRÜNEN gehen die Änderungen der vorberatenden Kommission (KSSG) jedoch zu wenig weit: die Kaderlöhne müssen bei 750’000 Franken gedeckelt und der Anteil der allgemeinversicherten Patient*innen bei den Listenspitälern auf mindestens 60% festgelegt werden.
 

Die GRÜNEN befürworten die Stossrichtung bei der Revision des Spitalplanungs- und finanzierungsgesetzes (SPFG). Durch den stärkeren Fokus auf die Qualität macht sich erstmals ein Kulturwandel bemerkbar. Menge und Art der Behandlungen sollen sich an den Listenspitälern nicht wesentlich auf die Vergütung der Ärzt*innen auswirken dürfen. Der Untersuchungsbericht der kantonsrätlichen Aufsichtskommission für Bildung und Gesundheit zu den Vorkommnissen am Universitätsspital hat gezeigt, wie dringend die Behebung von solchen finanziellen Fehlanreizen ist. Doch die Revision geht den GRÜNEN zu wenig weit.

 

Verpasste Chance für ein Fixlohnsystem

So wurde die Chance verpasst, einen grundsätzlichen Systemwechsel in der Vergütung für Kaderärzt*innen am USZ zu vollziehen. Zwar wurden mit der Abschaffung des Zusatzhonorargesetzes die Fehlanreize für einzelne Ärzt*innen oder Kliniken geschmälert, möglichst viele Behandlungen von Privatpatient*innen durchzuführen. Die GRÜNEN forden jedoch die Umstellung auf ein Fixlohnsystem, bei dem sich der erzeugte Umsatz gar nicht mehr auf die Vergütung auswirkt. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Betriebskultur und die Mengenanreize haben viele Spitäler bereits auf fixe Löhne umgestellt. Warum der Kanton da nicht mitziehen soll, ist für die GRÜNEN unverständlich. Sie verlangen einen Lohndeckel bei 750’000 Franken pro Jahr.
 

Staatlich subventionierter Wettbewerb muss aufhören

Ebenso hat sich die bürgerliche Kommissionsmehrheit zusammen mit der GLP davor gedrückt, den Wettbewerb um Zusatzversicherte zwischen den Listenspitälern einzudämmen. Die GRÜNEN verlangen seit langem, dass staatlich subventionierte Listenspitäler einen Mindestanteil an Grundversicherten aufnehmen müssen. Der Antrag der GRÜNEN, diesen Anteil auf 60% festzulegen, fand in der Kommission keine Mehrheit. Hingegen stimmte die Kommission dem Antrag der GRÜNEN zu, dass die Listenspitäler nun dazu verpflichtet werden, einen unabhängigen Sozialdienst zu führen.